Wer mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, wird bezahlt

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In Belgien wird im Rahmen der Zuständigkeit des Nationalen Arbeitsamtes denjenigen, die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, eine Fahrradzulage gewährt, sofern eine Vereinbarung zwischen Vorgesetzten und Personalvertretern getroffen wurde.
es war verordnet.

Demnach sind Arbeitnehmer ab dem 1. Mai von ihrem Arbeitgeber befreit, wenn sie mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren. 0,27 Euro pro Kilometer (ca. 6 Lira) wird eine Zulage erhalten. Dieser Zuschuss ist steuerfrei.

Das Tagesgeld beträgt höchstens 40 Kilometer

Die tägliche Fahrradvergütung eines Mitarbeiters darf 40 Kilometer nicht überschreiten. Somit wird die Fahrradpauschale auf 10,8 Euro (ca. 230 Lira) pro Tag begrenzt.

Bisher konnten die Chefs über die Fahrradpauschale entscheiden. In diesem Zusammenhang bezahlten etwa 30 Prozent der Chefs ihre Mitarbeiter, die Fahrräder nutzten, entsprechend der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz.

Mit der neuen Anwendung wird erwartet, dass die Nutzung von Fahrrädern im Land weiter verbreitet wird.

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