Verordnung über die Einfuhr von Zucht- und Nichtzuchttieren

0 56

Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, Genehmigung des Inspektionsdokuments, das für die Einfuhr von Zucht- und Nichtzucht-, Mast-, Teilrinderrassen und Schaf-Ziegen-Typen, Pferden, Geflügel, Bienen und anderen Tieren und Fortpflanzungsarbeiten erforderlich ist, die zu beantragenden Dokumente sowie die Ausstellung des tierärztlichen Gesundheitszeugnisses und bestimmt die Originale.

Das „Kommuniqué des Ministeriums über die Einfuhr von Zucht- und Nichtzuchttieren und Reproduktionswerken“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Mit dem Kommuniqué wurden die Fragen im Zusammenhang mit der Einfuhr von Zucht- und Nichtzuchttieren und Zuchtarbeiten geregelt.

Das Kommuniqué behandelt die Fragen im Zusammenhang mit der Genehmigung der Kontrollbescheinigung, die für die Einfuhr von Zucht- und Nichtzucht-, Mast-, Rinder- und Schaf-Ziegen-Typen, Pferden, Geflügel, Bienen und anderen Tieren und Vermehrungsbetrieben erforderlich ist, die Dokumente zu beantragt werden und die Ausstellung tierärztlicher Gesundheitsbescheinigungen.

Dementsprechend Antrag auf Genehmigung der für die Einfuhr von Tieren und Vervielfältigungsstücken im Geltungsbereich der Erklärung erforderlichen Kontrollbescheinigung, Kontrollbescheinigung, Proforma-Rechnung, Beleg über die Zahlung des revolvierenden Fondspreises, sonstige Informationen und Unterlagen je nach Art der einzuführenden Tiere und Reproduktionswerke und dem Zweck der Einfuhr vom Ministerium angefordert werden, sonstige Informationen und Dokumente des Importeurs oder der für die Ladung verantwortlichen Person und CITES (Vertrag über den internationalen Handel mit gefährdeten Wildtieren). und Anlagentypen) werden Unterlagen angefordert.

Das Kontrolldokument kann auch als E-Dokument ausgestellt und mit einer E-Signatur genehmigt werden. Bei Anträgen mit elektronischer Signatur werden die erforderlichen Unterlagen in einfacher Ausfertigung eingereicht.

Umstände, die die Genehmigung von Kontrolldokumenten einschränken

Anträge auf Kontrollbescheinigungen für die Einfuhr von Tier- und Vermehrungsprodukten aus dem tierseuchenbeschränkten Land oder Landesteil werden abgelehnt.

Außer in den Fällen, in denen die einzuführenden Tiere oder Vervielfältigungswerke beim Zoll eingetroffen sind oder die Ausfuhrvorgänge im Herkunftsland abgeschlossen sind, wird die Kontrollbescheinigung genehmigt, aber für den Fall, dass eine Tierseuche die Einfuhr einschränkt, auftritt Land/Region, in die der Import erfolgen soll, kann der Vorgang mit den genehmigten Inspektionsdokumenten nicht durchgeführt werden, bis die Krankheit abgeklungen ist.

Das Ministerium kann zusätzliche Maßnahmen bei der Regulierung von Inspektionsdokumenten mit dem Ziel des Schutzes lokaler Genressourcen oder bei Fragen wie Ertrags- und Qualitätsbestandteilen von zu importierenden Tier- und Reproduktionswerken ergreifen. Die Betroffenen sind verpflichtet, diese vom Ministerium getroffenen Maßnahmen zu erfüllen.

Ausstellung und Gültigkeitsdauer des tierärztlichen Gesundheitszeugnisses

Die Veterinärgesundheitsbescheinigung ist innerhalb der in der Bescheinigung angegebenen Frist nach Durchführung der erforderlichen Gesundheitskontrollen durch den ermächtigten amtlichen Tierarzt des Ausfuhrlandes, spätestens zwei Tage vor der Ausfuhr der Tiere und Zuchtbetriebe, auszufüllen und zu unterzeichnen und zu versiegeln werden zum Versand verladen, wenn im Zeugnis keine Frist angegeben ist.

Die Gültigkeitsdauer der Veterinärgesundheitsbescheinigung gilt für den in der Bescheinigung angegebenen Zeitraum. Ist der Zeitraum nicht angegeben, gilt die Bescheinigung 15 Tage für Luft- und Landtransporte, 30 Tage für Bahntransporte und 60 Tage für Seetransporte ab Ausstellungsdatum des Zertifikats für die Einfuhr von Tieren und 15 Tage für Lufttransporte ab Ausstellungsdatum der Bescheinigung für die Einfuhr von Fortpflanzungsprodukten, 30 Tage für Landtransporte, 60 Tage für Bahntransporte und 20 Tage für Seetransporte .

QUELLE: AA

Neuigkeiten7

Leave A Reply

Your email address will not be published.

This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish. Accept Read More