Timeout in der Tremorzone um 3 Monate verlängert

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Gemäß dem von der BRSA in der aktuellen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlichten Ratsbeschluss wurde beschlossen, die Frist vom 15. Juni 2023, die der 15. Juni 2023 ist, bis zum 15. September 2023 für Einlagen, Beteiligungsfonds, Treuhandfonds und Forderungen anzuwenden, die die mit dem Prestige von 2022 abgelaufen sind, oder deren Erben.

Es wurde auch beschlossen, dass die Beträge des Jahres 2022, die vom Begünstigten oder seinen Erben nicht beantragt werden, zusammen mit den Zinsen und Gewinnanteilen auf die Konten des Spareinlagenversicherungsfonds bei der Zentralbank der Republik überwiesen werden können der Türkei (CBRT) oder vom Fondsrat zu bestimmende Banken bis zum 30. September 2023. .

QUELLE: TRT-NACHRICHTEN

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