Last Minute: HDP-Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs!

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Das Verfahren in der vom Obersten Berufungsgericht der Generalstaatsanwaltschaft beim Verfassungsgericht eingereichten Klage auf Schließung der HDP dauert an.

Das „Strafverfahren“ wird in Fällen angewandt, die vor dem Verfassungsgericht wegen Auflösung einer politischen Partei anhängig gemacht werden.

Im Rahmen des Hauptverhandlungsverfahrens, das mit der Annahme der Anklageschrift am 21. Juni 2021 begann, wurde entschieden, dass Beamte der HDP am 14. März eine mündliche Verteidigung vornehmen werden.

Auf Antrag der Partei wurde die Mund-zu-Mund-Propaganda-Verteidigung der HDP unter Verlängerung der Frist auf den 11. April verschoben und der Antrag der Partei, das Schließungsverfahren bis nach den Präsidentschafts- und 28. Parlamentswahlen am 14. Mai zu belassen, abgelehnt.

VERTEIDIGUNG NICHT!

Die HDP, die morgen um 10.00 Uhr vor dem Verfassungsgericht eine mündliche Verteidigung halten soll, reichte am Donnerstag, 6. April, beim Obersten Gericht einen Antrag ein, auf eine mündliche Verteidigung zu verzichten.

Der Hauptausschuss des Verfassungsgerichts behandelte heute diesen Antrag der Partei.

Der Generalrat entschied, dass die Partei auf das Wort „Verteidigung“ verzichtete, und entschied, dass die Unterlagen dem Berichterstatter des Verfassungsgerichts übergeben werden sollten, um auf dieser Grundlage seinen Bericht zu erstellen.

Nach der Verteilung des Berichts an die Mitglieder des Obersten Gerichtshofs wird der Vorsitzende Zühtü Arslan einen Termin für die Sitzung festlegen und den Antrag auf Schließung erörtern.

Es wird erwartet, dass das Supreme Court Panel jeden Tag ohne Unterbrechung vor Gericht kommt und seine Arbeit fortsetzt, bis es eine Entscheidung trifft.

EINE ENTSCHEIDUNG KANN DURCH BLUTSTIMMEN VON 10 DER 15 MITGLIEDER GETROFFEN WERDEN

Der Bericht des Berichterstatters ist für die Delegation des Verfassungsgerichts nicht bindend.

Der mit 15 Personen besetzte Ausschuss des Verfassungsgerichtshofs wird über das Schließungsverfahren gegen die HDP entscheiden.

Mit 2/3-Mehrheit der an der Versammlung teilnehmenden Mitglieder, d. h. mit den Stimmen von 10 von 15 Mitgliedern, kann beschlossen werden, dass die Partei aufgrund der in Artikel 69 der Verfassung aufgeführten Situationen aufgelöst wird oder dass die Partei aufgelöst wird je nach Belastung durch die Taten, die Gegenstand des Falls sind, teilweise oder vollständig staatliche Beihilfen entzogen werden.

Nachrichten7

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