Der Anspruch, dass der Stimmzettel beim Einfalten des Stimmzettels als ungültig gilt, wurde zurückgewiesen!

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Die Kompass-Spekulationen gehen vor den Wahlen am 14. Mai 2023 weiter. In den Beiträgen in den sozialen Medien und einigen Nachrichtenseiten wurde behauptet, dass der Siegelfleck, der eine andere Insel infizieren kann, wenn der Stimmzettel nach innen gefaltet wird, dazu führt, dass die Stimme ungültig ist.

WENN DAS SIEGEL BEI DEN ANDEREN KANDIDATEN EINEN FLECK HINTERLÄSST, WIRD DIE ABSTIMMUNG NICHT UNGÜLTIG

Im 1. Absatz der 102. Ausgabe des Gesetzes Nr. 298 über grundlegende Wahlentscheidungen und Wählerverzeichnisse gibt es eine Bestimmung, dass die Stimmzettel berücksichtigt werden, die von dem Ort, an dem das Siegel geschlagen wurde, klar verständlich sind die Volkszählung.

Das Rundschreiben Nr. 135 des Obersten Wahlausschusses (YSK) mit dem Titel Bildung von Wahlausschüssen und ihre Aufgaben und Befugnisse legt klar fest, in welchen Situationen die Stimmen als gültig und ungültig angesehen werden.

Wenn der kombinierte Stimmzettel gefaltet und in den Umschlag gesteckt wird, gilt der Stimmzettel nicht als ungültig, wenn das „Präferenz“- oder „Ja“-Siegel und das auf der Rückseite des Stimmzettels aufgedruckte Siegel des Wahlurnenrats darin zu finden sind andere Teile des Stimmzettels.

QUELLE: BESTÄTIGEN / EZGİ TOPRAK

Nachrichten7

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