Aus der Ferne erhaltene Diplome sind nicht gleichwertig.

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Gemäß der neuen Verordnung, die gestern in der offiziellen Zeitung veröffentlicht wurde; Dokumente, die von Bildungseinrichtungen erhalten werden, bei denen Zweifel an ihrer Mitgliedschaft, Zugehörigkeit und Zugehörigkeit zu terroristischen Organisationen bestehen, werden nicht dem Gleichwertigkeitsverfahren unterzogen, und der Dokumenteninhaber wird einem Einstufungstest unter Berücksichtigung von Alter und Klassenstufe unterzogen.

WENN KEIN DOKUMENT VORHANDEN IST, WIRD DIE PRÜFUNG DURCHGEFÜHRT
Fortsetzung des Studenten, der ohne Bildungsdokument aus dem Ausland gekommen ist; Es wird in Übereinstimmung mit der schriftlichen Erklärung des Elternteils bezüglich des Landes, der Schule und der Klasse, in der er/sie studiert hat, bereitgestellt. Wenn die Eltern die Unterlagen jedoch nicht innerhalb von 3 Monaten einreichen können, wird dem Schüler ein Einstufungstest vorgelegt.

AUS ZYPERN IST VON DER GLEICHSTELLUNG AUSGESCHLOSSEN
Schüler von öffentlichen und privaten Schulen, die von der Republik Türkei im Ausland eröffnet wurden, im Ausland gemäß dem türkischen Maarif-Stiftungsgesetz tätig sind und dem Ministerium für nationale Bildung der türkischen Republik Nordzypern angeschlossen sind, unterliegen nicht dem Gleichwertigkeitsverfahren.

KEINE GLEICHBERECHTIGUNG MIT MITGLIEDERN VON TERRORISTISCHEN ORGANISATIONEN
Unterlagen von Bildungseinrichtungen im Ausland, bei denen Zweifel an ihrer Zugehörigkeit, Zugehörigkeit oder Zugehörigkeit zu terroristischen Organisationen bestehen, werden in den Gleichwertigkeitsverfahren nicht bewertet. Der Einstufungstest wird jedoch gemäß der Stellungnahme des Schul- und Disziplinarausschusses unter Berücksichtigung des Alters und der Klassenstufe auf den Dokumenteninhaber angewendet. Andererseits wurde auch der Verzicht auf ein Gleichwertigkeitsverfahren für im Fernstudium erworbene Abschlusszeugnisse und Diplome in die Verordnung aufgenommen.

PRÜFUNGEN IM e-PRÜFUNGSZENTRUM
Inhaber von Einwanderungsdokumenten und diejenigen, die ihre Dokumente aufgrund von Krieg, Katastrophen oder Asyl nicht einreichen können, erhalten einen Einstufungstest. Für die Schüler, die in die 1. und 4. Klasse der Grundschule aufgenommen werden, wird der Einstufungstest jedoch nicht durchgeführt, und die Klassenstufe wird unter Berücksichtigung des Alters dieser Schüler und ihrer Aussage bestimmt Eltern.

Die Einstufungsprüfung für Schüler, die die 5. bis 8. Klasse der Sekundarschule besuchen möchten, besteht aus den Prüfungsfragen des Ministeriums für Nationale Bildung für offene Bildung der Sekundarschule und der Einstufungsprüfung für Schüler, die ihre Sekundarstufe fortsetzen möchten Bildung wird aus den MEB Open Education High School Examensfragen bestehen. Einstufungsprüfungen werden in e-Prüfungszentren von der Generaldirektion für Mess-, Bewertungs- und Prüfungsdienste (ÖSYM) durchgeführt.

Freiheit

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