Mediationssystem in 10 Fragen! Vermieter und Mieter werden sich auf diese Weise versöhnen.

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ANWENDBAR AUF VIELE STREITIGKEITEN

1- In welchen Fällen wird die Mediationsregel bei Immobilien angewendet?

Mietfestsetzungsklagen, Mieträumungsklagen, Anpassungsklagen, Mieter- und Vermieterstreitigkeiten aus dem Mietvertrag unterliegen dem obligatorischen Schlichtungsverfahren.

Anträge werden auch gestellt bei Streitigkeiten über die Zuteilung von beweglichen und unbeweglichen Sachen und den Ausschluss der Teilnahme. Der Zeit- und Wertverlust der Gesellschafter wird in den Fällen der ‚Auflösung der Gesellschaft‘, die ca. 3-4 Jahre dauert, kompensiert.

Streitigkeiten aus dem Grundstückseigentumsgesetz werden durch Mediation beigelegt. In Fällen wie Wiedereinstellung durch den Wohnungseigentümer, Aufhebung ordentlicher oder außerordentlicher Generalversammlungsbeschlüsse von Wohnungseigentümern wird die Mediation die Regel sein. Bei Streitigkeiten wie Vollstreckungsverfahren und anfechtbaren Klagen der Grundstücks- oder Wohnungsverwaltung wegen Nichtzahlung von Beiträgen und Klagen gegen die Stockwerkeigentümer, die sich nicht an den Verwaltungsplan oder das Stockwerk halten, kommt die Mediation zur Anwendung Beschlüsse der Eigentümerversammlung.

Auch Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht gehören dazu. Viele Konflikte inmitten benachbarter Grundstücke; Bei vielen Streitigkeiten wie Grabungsrecht, Lärm, Geruch wird es notwendig sein, vor einer Klage einen Mediator aufzusuchen.

Ali Guvenc Kirsche

DER BESCHWERDER WIRD DEN ERSTEN SCHRITT MACHEN

2- Welche Partei wird den Prozess einleiten?

Die Person und/oder Institution, die eine Klage erheben möchte, muss das obligatorische Schlichtungsverfahren einleiten. Wenn der Eigentümer eine Mieträumungsklage erheben will, einer der Gesellschafter, wenn die Klage auf Auflösung der Partnerschaft eingereicht werden soll, ein Wohnungseigentümer, der ein Problem mit der Verwaltung in der Wohnung hat, oder der Eigentümer oder Verwalter, wenn der Wohnung nicht dem Nachbarschaftsgesetz entspricht, müssen die Personen das Schlichtungsverfahren einleiten.

KOSTEN DER VEREINBARUNG

3- Wo bewerben? Was wird der Preis sein?

Der Schlichtungsantrag kann bei der im Gerichtsgebäude bestehenden „Schlichtungsstelle“ gestellt werden, die das zuständige Gericht für die einzureichende Klage ist, oder bei der Kanzlei der Amtsgerichte, die zugeordnet ist, falls eine solche noch nicht vorhanden ist in diesem Gerichtsgebäude niedergelassen, ohne den Antragspreis zu zahlen. Während des Mediationsdienstes werden dem Mediator Verhandlungen bis zu zwei Stunden kostenlos aus dem Haushalt des Justizministeriums vergütet. Der vom Justizministerium gezahlte Preis für bis zu zwei Stunden wird jedoch im Falle eines Rechtsstreits als Prozesskosten an die Partei gezahlt, die in dem Fall im Unrecht ist. Wenn sich die Parteien mit dem Mediator einigen, wird der nach dem Mediationsgrundpreistarif des Justizministeriums zu bestimmende Mediationspreis von den Parteien zu gleichen Teilen gezahlt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Da der Gegenstand der Klage zur Bestimmung des Mietwerts beispielsweise eine Geldklage ist, werden vom Vermieter 15.000 TL für den Mieter verlangt, der 5.000 TL Miete zahlt, und sie einigen sich auf 12.000 TL. An diesem Punkt wurde eine Steigerung von 7000 TL erreicht und 7000×12 = 84.000 TL. Hier werden bis zu den ersten 100.000 TL 6 Prozent als Vermittlerpreis und ein Vermittlungspreis von 5040 TL gezahlt. Bei Vergleichen, deren Gegenstand keinen Geldwert hat, beträgt eine Stunde bei bilateralen Streitigkeiten 480 x 2 pro Partei. Kommt es beispielsweise zwischen den Wohnungseigentümern zu einem Streit, wird die Schlichtungsgebühr von 960 TL für den Konflikt zwischen den beiden Eigentümern an den Schlichter gezahlt.

INTERVIEWS DAUERN MAXIMAL 4 WOCHEN

4- Wie und wie oft werden die Parteien zusammenkommen?

Die Mediation beginnt mit dem Prestige der Einladung des Mediators an die Parteien nach dem Antrag und der schriftlichen Bestätigung, dass die Parteien das Mediationsverfahren angenommen haben. Sofern im Spezialgesetz keine andere Frist vorgesehen ist, beträgt die allgemeine Vermittlungsfrist 3 Wochen und ist mit maximal 1 Woche zu absolvieren. Die Parteien kommen auf Einladung des Mediators zu einem Treffen in das Büro des Mediators. Das Vorstellungsgespräch dauert maximal 4 Wochen. Während dieses Prozesses können die Parteien, wenn sie die Verhandlungen fortsetzen möchten, mehr als einmal zusammenkommen. Bei Verhandlungen über 2 Stunden zahlen die Parteien jedoch den Mediatorpreis selbst.

PARTEIEN MIT MITTLEREM BLUTDRUCK WERDEN VERMEIDET

5- Wer wird an den Treffen teilnehmen, was wird besprochen?

Die Verhandlungsparteien; Mieter/Eigentümer, Wohnungseigentümer/-verwalter oder sonstige zu verklagende Wohnungseigentümer werden im Falle des Wegfalls der Beteiligung Gesellschafter. An diesen Sitzungen können neben den Parteien auch deren Bevollmächtigte (Rechtsanwälte) und gesetzliche Vertreter (z. B. Erziehungsberechtigte) teilnehmen. Der Mediator versucht, die Parteien zu versöhnen, ohne zu leiten. Es wird die Parteien auf einen Mittelweg bringen, sie in die Lage versetzen, untereinander zu verhandeln, um einen Kompromiss zu erzielen, zu regulieren und die Spannungen im Umfeld abzubauen. An dieser Stelle sollte sich der Mediator auf keinen Fall abwenden und Sätze bilden, die eine endgültige Entscheidung enthalten oder anleiten, wie etwa „Sie können diesen Fall verlieren, daher ist es für Sie von Vorteil, einen Kompromiss einzugehen“.

UNTERZEICHNETE PROTOKOLLE WERDEN VORBEREITET

6- Was tun, wenn die Mediation fehlschlägt?

Können sich die Parteien nicht einigen, wird ein „Protokoll der Meinungsverschiedenheiten“ erstellt. Dieser Bericht wird von den Parteien unterzeichnet. Wird auf die Unterschrift verzichtet, unterschreibt der Mediator die Situation selbst. Dieses Dokument wird der Schlichtungsstelle vorgelegt und den Parteien wird eine Kopie ausgehändigt. Ohne diesen unterzeichneten Bericht kann keine Klage eingereicht werden. Die Gerichte werden in der Lage sein, den Fall fortzusetzen, wenn sie dieses Protokoll einsehen.

VORHERIGE FÄLLE AUSGESCHLOSSEN

7- Werden bestehende Klagen betroffen sein?

Diese Regelung, die am 1. September 2023 in Kraft tritt, wird nicht auf alle bis zu diesem Zeitpunkt eröffneten und wiederaufzunehmenden Verfahren angewendet. Alle eingereichten Klagen werden vor ihren derzeitigen Gerichten weitergeführt. Die Mediation ist in allen in der gesetzlichen Regelung festgelegten Fällen obligatorisch, die mit Prestige vom 1. September 2023 und später eröffnet werden.

ES IST NICHT MÖGLICH ZU SAGEN „ICH WILL KEINEN VERMITTLER“

8- Können die Parteien das Mediationsverfahren ablehnen?

Das Schlichtungsverfahren in der Mediation kann grundsätzlich nicht ohne Antrag abgelehnt werden. In Fällen, in denen die Parteien nach der Bestellung des Mediators nicht zu dem Treffen erscheinen oder wenn eine Partei kommt und die andere nicht, wird diese Situation vom Mediator in Form eines Streitberichts erstellt.

WER IST NICHT MIT ZEUGEN EINVERSTANDEN

9- Was wird die Sanktion sein, wenn eine der Parteien nicht an der Sitzung teilnimmt?

Erscheint eine der Parteien unentschuldigt nicht zur Sitzung, erstellt der Mediator gemeinsam mit der teilnehmenden Partei den Streitbericht. In diesem Fall hat im Falle einer Klageerhebung der Nichtteilnehmende im Recht oder im Unrecht den Mediationstätigkeitspreis und die gesamten Verfahrenskosten, im Recht den Anwaltspreis zu zahlen kann nicht zu seinen Gunsten entschieden werden.

ALS GERICHTSENTSCHEIDUNG

10- Was wird im Falle der Nichteinhaltung der getroffenen Entscheidungen getan?

Wenn eine Einigung erzielt wurde und die Einigung nicht befolgt wird, können die Parteien die Vollstreckung der Entscheidung beantragen, indem sie den Schlichtungsbericht vom Zivilgericht für Frieden erwirken lassen. In diesem Zusammenhang hat diese Entscheidung den Charakter einer Entscheidung nach der Verfestigung (wie die Entscheidung der Gerichte am Ende des Verfahrens).

Freiheit

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