Änderung in 2 Mitteilungen von der CBRT! Der Zeitraum für die Umrechnung von Fremdwährungskonten in TL wurde verlängert.

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Die Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) hat zwei Erklärungen geändert.

Die in der Erklärung zur Unterstützung der Umwandlung von Einlagen- und Beteiligungskonten in Türkischer Lira und in der Erklärung zur Unterstützung der Umwandlung von Goldkonten in Einlagen- und Beteiligungskonten in Türkischer Lira vorgenommene Änderung wurde veröffentlicht.

Die Frist für die Umrechnung von Fremdwährungseinlagen von im Inland ansässigen juristischen Personen in türkische Lira über den Umrechnungskurs hinaus wurde verlängert.

Dementsprechend ist die Frist für die Umrechnung der Guthaben in US-Dollar, Euro und Britischer Pfund geführter Fremdwährungseinlagen bei Banken gebietsansässiger juristischer Personen und ihrer Beteiligungsfondskonten in Fremdwährung in Türkische Lira zum Umrechnungskurs, sofern vom Kontoinhaber beantragt, wurde auf die ersten 3 Monate dieses Jahres verlängert.

FÄLLIGKEITEN DER EINLAGE- ODER TEILNAHMEKONTEN IN TÜRKISCHE LIRA WERDEN BESTIMMT

In beiden Mitteilungen werden die Bedingungen der von den Einlagen- und Beteiligungsbanken zu eröffnenden Einlagen- oder Beteiligungskonten in türkischer Lira in den von der Zentralbank zu veröffentlichenden Originalen und Verfahren festgelegt.

DEVISEN WERDEN DURCH DEN UMRECHNUNGSKURS IN TÜRKISCHE LIRA UMGERECHNT

Dementsprechend sind die vorgenommenen Änderungen wie folgt:

Die Guthaben von Fremdwährungseinlagenkonten in US-Dollar, Euro und Britischen Pfund sowie Partizipationsfondskonten in Fremdwährung, die zu einem beliebigen Zeitpunkt zwischen dem 31. Dezember 2021 und dem 31. März 2023 bei Banken von ansässigen natürlichen Personen und von inländischen Rechtspersonen bestehen Personen, wird es in diesem Fall zum Umrechnungskurs in Türkische Lira umgerechnet.“

LAUFZEIT UM DIE ERSTEN 3 MONATE DIESES JAHRES VERLÄNGERT

Daher wurde der Datumsbereich, der den 31. Dezember 2021 und den 31. Dezember 2022 umfasst, um die ersten 3 Monate dieses Jahres erweitert.

Gemäß der im dritten Absatz des genannten Punktes vorgenommenen Änderung werden die Laufzeiten der von Einlagen- und Beteiligungsbanken zu eröffnenden Einlagen- oder Beteiligungskonten in türkischer Lira gemäß den von der Zentralbank zu veröffentlichenden Methoden und Grundsätzen bestimmt.

LAUFZEITREGELUNG AUF GOLDKONTEN

In dem heute im Amtsblatt veröffentlichten Kommuniqué zur Änderung des Kommuniqués zur Unterstützung der Umwandlung von Goldkonten in türkische Lira-Einlagen- und Beteiligungskonten wird der dritte Absatz des 4. Punktes, der die Umwandlung von Goldkonten in Festgeld- oder Beteiligungskonten in türkischer Sprache regelt Lira wurde geändert. Dementsprechend werden die Laufzeiten der von Einlagen- und Beteiligungsbanken zu eröffnenden Einlagen- oder Beteiligungskonten in türkischer Lira in den von der Zentralbank zu veröffentlichenden Originalen und Verfahren festgelegt.

QUELLE: AA

Nachrichten7

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