Neue Entscheidung in Deutschland: Lehrer mit Kopftuch dürfen an Schulen arbeiten

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Es wurde festgestellt, dass Lehrerinnen mit Kopftuch an Schulen in der deutschen Hauptstadt Berlin arbeiten können.

Das Kultusministerium des Landes Berlin hat in einem Schreiben an die Schulverwaltungen erklärt, dass Lehrerinnen mit Kopftuch grundsätzlich unterrichten dürfen.

In dem Artikel, der an frühere Entscheidungen des Verfassungsgerichts erinnerte, wurde darauf hingewiesen, dass vorgesehen sei, religiöse Kleidung und Symbole in Schulen zu verbieten, wenn eine konkrete Gefahr für die Unparteilichkeit des Staates oder den Schulfrieden bestehe wird gestört.

„KANN NUR BEI BEDROHUNG VERBOTEN WERDEN“

In dem Artikel, der feststellte, dass alle Verfassungsorgane und Gerichte des Landes auf die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs angewiesen seien, hieß es, dass das Kultusministerium des Landes Berlin „auf die wörtliche Anwendung der Unparteilichkeitsklausel verzichten wird ( in den Berliner Landesgesetzen)“.

In dem Artikel wurde ausgeführt, dass das Tragen religiöser Kleidung und Symbole nur dann verboten werden kann, wenn eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität vorliegt.

In dem Artikel, der darauf hinwies, dass die in anderen Bundesländern gesammelten Erfahrungen zeigen, dass das Tragen religiöser Kleidung keine wertvollen Konflikte in den Schulen verursacht, wurde erklärt, dass es möglich ist, sich bei Bedenken an die Bildungsdirektionen zu wenden. und die Beamten hier werden prüfen, ob das Tragen religiöser Kleidung oder das Tragen von Symbolen den Schulfrieden wesentlich stört.

„SCHULE BRICHT NICHT DEN FRIEDEN“

In dem Artikel wurde angemerkt, dass nur das Tragen von religiöser Kleidung oder Symbolen den Schulfrieden nicht spürbar stören würde, aber ein Problem für missionarische Bemühungen oder die Beeinflussung von Schülern darstellen würde.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2015 zugelassen, dass zwei Lehrerinnen mit Kopftuch unterrichten dürfen, und in dieser Entscheidung entschieden, dass die Religionsfreiheit nicht wegen einer „abstrakten Gefahr“ eingeschränkt werden darf, sondern ein Kopftuchverbot verhängt werden kann, wenn „hinreichend konkretisiert wird Gefahr“ als Störung des Schulfriedens festgestellt wurde.

Im Land Berlin durften Lehrerinnen mit Kopftuch aufgrund des „Unparteilichkeitsgesetzes“, das das Tragen religiöser Symbole und Kleidung in Schulen, Polizei und Behörden verbietet, nicht an Schulen unterrichten.

Einige Lehrer, die mit Kopftuch arbeiten wollten, gewannen diese Verfahren jedoch, indem sie bei der Justiz gegen die Berliner Landesverwaltung vorgingen. Andererseits erlaubte die Berliner Landesverwaltung, die das „Unparteilichkeitsgesetz“ unterstützte, Lehrerinnen mit Kopftuch nicht zu unterrichten. Die Lehrer gewannen die von ihnen eingereichten Schadensersatzklagen, und es wurde bekannt, dass das Land Berlin 22.000 170 Euro an die Lehrer zahlte, die wegen des Kopftuchs nicht an öffentlichen Schulen beschäftigt waren.

QUELLE: AA

Nachrichten7

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