Erklärung des Justizministeriums zur Kandidatur von Präsident Erdoğan
AKTUELLE NACHRICHTEN:In der Erklärung des Justizministeriums heißt es: „Es gibt kein verfassungsrechtliches oder rechtliches Hindernis für unseren Präsidenten, Herrn Recep Tayyip Erdoğan, Präsidentschaftskandidat bei den am 14. Mai stattfindenden Präsidentschaftswahlen zu sein. 2023.“
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