Die Frist für die Concise and Premium Service Declaration wurde verlängert

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In der Erklärung der Sozialversicherungsanstalt heißt es:

„Mit dem Rundschreiben der Steuergesetzgebung Nr. VUK-152/2023-3 vom 27.3.2023, veröffentlicht von der Revenue Management Presidency; Basierend auf der im wiederholten Punkt 28 des Steuermethodengesetzes Nr. 213 enthaltenen Autorität; Wert Zusätzliche Steuer, Stempelsteuer, die von den Steuerzahlern zu entrichten sind. Es wurde beschlossen, die Fristen für die Einreichung von Concise- und Concise- und Premium-Service-Erklärungen und die Zahlung der auf diese Erklärungen anfallenden Steuern bis zum 31.03.2023 zu verlängern.

Damit unsere Arbeitgeber ihre Meldungen rechtzeitig vornehmen können, gilt die Frist für die „Versicherungsmeldungen“ der Kurz- und Premium-Leistungserklärung Februar 2023 bis Freitag, 31 März 2023.

Die Frist für die Übermittlung der monatlichen Prämien- und Servicedokumente über das e-Deklarationssystem ändert sich jedoch nicht und muss spätestens am 27.03.2023 übermittelt werden. Andererseits gibt es keine zufällige Verschiebung der Auszahlungsfrist der Rückstellungen 2023/Februar, und die Zahlungen für die betreffenden Beitragsrückstellungen sind bis zum 31.03.2023 zu leisten.

Freiheit

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