Die Frist wurde verlängert! Letzte 6 Tage für die Einreichung von Dokumenten und Berichten

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Die Frist für die Einreichung von Dokumenten und Berichten, die an das Revenue Management Presidency zu senden sind, endet am 31. März von Stiftungen mit Sitz in Kahramanmaraş, die in den von den Erdbeben am 6. Februar betroffenen Gebieten ihren Sitz, Zweigniederlassungen oder Wirtschaftsunternehmen haben und deren Steuerbefreiung gewährt wird durch den Präsidenten, wurde verlängert.

Das „Allgemeine Kommuniqué über die Gewährung von Steuerbefreiungen für Stiftungen“ des Ministeriums für Schatzamt und Finanzen ist nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten.

Demnach die Provinzen Adana, Adıyaman, Diyarbakır, Elazığ, Gaziantep, Hatay, Kahramanmaraş, Kilis, Malatya, Osmaniye und Şanlıurfa, die vom Ministerium wegen Erdbeben zum Zustand aus zwingendem Grund erklärt wurden, sowie in der Stadt Gürün von Sivas , sind mit einem Zentrum, einer Niederlassung oder einem Wirtschaftsunternehmen steuerfrei Die am Ende des Zeitraums zu erstellende Bilanz und Einnahmen-Ausgaben-Tabelle, die Stiftungen dem Ministerium für 2022 vorlegen müssen, die endgültige Haushaltstabelle mit den Ergebnissen ihre einjährige Tätigkeit, den jährlichen Tätigkeitsbericht, den vom Wirtschaftsprüfer erstellten Bestätigungsbericht und, wenn es sich um ein mit der Stiftung verbundenes Wirtschaftsunternehmen handelt, dessen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des Monats nach dem Ende der höheren Gewalt an diesen Orten.

Von dieser Verlängerung können auch Stiftungen profitieren, die einen Bestätigungsvertrag mit Wirtschaftsprüfern haben, die an anderen Orten mit Sitz als diesen Orten tätig sind, und im Rahmen eines zwingenden Grundes.

Zuwendungen, Hilfen und Ausgaben von steuerbefreiten Stiftungen für das Erdbebengebiet werden im Rahmen der Zweckbindung ausbezahlt.

Die Ausgaben der vom Präsidenten steuerbefreiten Stiftungen für die Fortführung ihrer Steuerbefreiung müssen den in ihren amtlichen Urkunden angegebenen Zielen entsprechen.

Mit der anderen im Rahmen des Kommuniqués vorgenommenen Änderung wurden Spenden, Zuwendungen und Ausgaben, die im Jahr 2023 von Stiftungen getätigt wurden, die inmitten ihrer Ambitionen keine Hilfstätigkeit ausüben, unter den vom Präsidenten steuerbefreiten Stiftungen, bewertet als zweckgebundene Aufwendungen.

QUELLE: AA

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