Die EU versucht, die Reparatur beschädigter Artefakte zu erleichtern

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Die Europäische Union (EU) hat eine neue Verordnung ausgearbeitet, um sicherzustellen, dass verschiedene Artikel wie Fernseher, Waschmaschinen, Smartphones und Tablets außerhalb der Garantiezeiten einfach und kostengünstig repariert werden.

VERMEIDEN SIE ABFÄLLE

Der EU-Vorstand hat einen Vorschlag zur Regulierung des „Rechts auf Reparatur“ vorgelegt, der neue Regeln enthält, die die Reparatur von Artefakten fördern, um Verbraucher zu retten, Abfall zu vermeiden und Umweltschutzziele zu erreichen.

Dementsprechend wird es für Verbraucher einfacher und günstiger, ihre beschädigten Geräte wie Fernseher, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Staubsauger, Smartphones oder Tablets reparieren zu lassen, anstatt sie zu ersetzen.

FÜR GERÄTE OHNE GEWÄHRLEISTUNG WIRD EIN NEUES REPARATURRECHT GEWÄHRT

Verbrauchern wird sowohl im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung als auch darüber hinaus das Recht auf Neureparatur eingeräumt. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wird der Verkäufer zur Reparatur aufgefordert, wenn die Reparatur billiger ist oder genauso viel kostet wie ein Ersatz.

Den Verbrauchern werden neue Rechte und Werkzeuge präsentiert, um Reparaturen über die gesetzliche Gewährleistung hinaus zu einer einfachen und zugänglichen Option zu machen. In diesem Rahmen haben Verbraucher das Recht, Reparaturen von Herstellern für Werke zu verlangen, die außerhalb der Garantie technisch repariert werden können. So werden Hersteller nachhaltigere Geschäftsmodelle entwickeln.

EIN EUROPÄISCHES REPARATURINFORMATIONSFORMULARSYSTEM WIRD EINGERICHTET

Es wird eine virtuelle Plattform eingerichtet, die Verbraucher mit Werkstätten und Händlern für aufgearbeitete Kunst in ihrer Region verbindet. Es wird ein europäisches System für Reparaturinformationsformulare eingerichtet. Mit diesem System können Verbraucher Informationen über Reparaturbedingungen und -preise bei einer beliebigen Werkstatt einholen und verschiedene Angebote vergleichen.

Ein europäischer Qualitätsstandard für Reparaturdienste wird entwickelt, um Werkstätten zu identifizieren, die sich einer hohen Qualität verschrieben haben. Mit den betreffenden Regelungen wird sichergestellt, dass mehr Werke im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung repariert werden und die Werke, die nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist technisch reparabel sind, repariert werden.

Für das Inkrafttreten des Vorschlags ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments (EP) und der Mitgliedstaaten erforderlich.

QUELLE: AA, NACHRICHTEN7

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