YSK ermittelte die Originale der Ausgaben der ausländischen Wahlverfahren

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Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten YSK-Entscheidung werden bei den am Sonntag, dem 14. Mai 2023, stattfindenden Präsidentschaftswahlen und den 28. Parlamentswahlen alle Ausgaben durch die Abschlusszahlung im Inland und die Vorauszahlung im Ausland gedeckt.

Für die im Zentrum zu tätigenden Ausgaben wird der Generaldirektor der YSK-Wahldienste der Hauptausgabenbeauftragte für den Leiter der Übersee-Bezirkswahldelegation sein, der bevollmächtigt wurde, mit den Dokumenten Mittel für die im Ausland zu tätigenden Ausgaben zu übersenden .

Als Missionschefs und Generalkonsuln werden je nach Art der zu wählenden Auslandsvertretung die von der Ausgabenbehörde schriftlich Beauftragten bestimmt, die für die zu tätigenden Ausgaben gegenüber der Ausgabenbehörde verantwortlich sind.

Die Kosten werden nach Anordnung des YSK übernommen

Ausgaben für Fracht, Miete, Versicherung, Kommunikationsausgaben, Dienstleistungseinkäufe, Einkäufe von Waren und Verbrauchsgütern, gesetzliche Verpflichtungen in den Ländern, in denen Wahlen abgehalten werden, oder andere Ausgaben, die von lokalen Behörden verlangt werden, Ausgaben, die sich aus vorhersehbaren Wechselkursdifferenzen ergeben zum Zweck der Stimmabgabe in den Ländern zu tätigen, in denen sich die im Ausland lebenden Wähler befinden. Die Tagespreise werden durch die Anordnung des YSK-Präsidiums abgedeckt.

Bei dem zu tätigenden Kauf von Waren und Dienstleistungen werden die Anforderungen durch eine Preisrecherche am Markt durch den Vergabestellentreuhänder erfüllt, der berechtigt ist, ohne Ankündigung und ohne jegliche Gewährleistung zu bieten.

Eine Vorauszahlung wird auf die Bankkonten überwiesen, die von jeder Auslandsvertretung speziell für die Wahl eröffnet und der Präsidentschaft des Overseas District Election Committee mitgeteilt werden, auf den Namen des Spending Officer’s Trustee.

Vorauszahlungen werden nur für Wahlarbeit und -verfahren im Ausland verwendet.

Die Zahlungsregeln werden in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung des jeweiligen Landes festgelegt.

Alle Dokumente und Übersetzungen der Ausgaben werden innerhalb der Vorauszahlungsverrechnungsfristen an die Präsidentschaft des Overseas District Election Committee gesendet, nachdem die Ausgaben im Zusammenhang mit der Wahlarbeit und den Verfahren durch den Spending Officer getätigt wurden.

Die erhöhten Preise werden von den Auslandsvertretungen in den Konten der konsularischen Einnahmen verbucht und nach Einigung mit dem Präsidium des Überseebezirkswahlausschusses der Zentralen Rechnungslegungsstelle des Außenministeriums gemeldet. Die erfassten Preise werden an die Zentrale Rechnungslegungsstelle des Justizministeriums übermittelt und die Aufzeichnungen über die Vorauszahlungen werden geschlossen.

Die Punkte, die in den im Ausland erstellten Verträgen enthalten sein sollten, und die Zahlungsregeln werden gemäß der Gesetzgebung des Landes ausgeführt, in dem der Vertrag abgeschlossen wird.

Im Rahmen diplomatischer Befreiungen werden die im Rahmen der Verfahren zur Erlangung von Steuerrückerstattungen erhobenen Preise von den Auslandsvertretungen im konsularischen Einnahmenkonto verbucht und an die Zentrale Rechnungslegungsstelle des Außenministeriums gemeldet.

QUELLE: AA

Nachrichten7

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