Die EU strebt Null-Emissionen in Neubauten ab 2028 an

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Auf der EP-Generalversammlung in Straßburg wurden Änderungen der Energieleistung in Gebäuden diskutiert.

Die Abgeordneten billigten das Dokument, das die Positionen der Strukturen für Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über neue Maßnahmen zur Beschleunigung der Renovierung, zur Reduzierung des Stromverbrauchs und zur Verringerung der Treibhausgasemissionen darlegt.

Demnach werden Neubauten in EU-Staaten ab 2028 emissionsfrei sein.

Neue Gebäude, die von der öffentlichen Hand genutzt, betrieben oder besessen werden, müssen ab 2026 emissionsfrei sein.

Bis 2028 werden Solarstromtechnologien in technisch und wirtschaftlich sinnvollen Neubauten eingesetzt.

Wohngebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, wird eine Frist bis 2032 für die Umstellung auf Solartechnologien eingeräumt.

Häuser müssen bis 2030 auf die Leistungsklasse „E“ und bis 2033 auf die Leistungsklasse „D“ aufgerüstet werden.

Öffentliche Gebäude müssen bis 2027 in die Klasse „E“ und bis 2030 in die Klasse „D“ eingestuft werden.

Die EU-Länder werden nationale Renovierungspläne erstellen, um die genannten Ziele zu erreichen.

Denkmäler, historisch wertvolle Bauwerke mit besonderer Architektur, Kirchen und Gotteshäuser können von diesen Regeln ausgenommen werden.

Die EU will, dass der gesamte Gebäudebestand auf dem Kontinent bis 2050 emissionsfrei ist.

Laut EU-Studien stammen 40 Prozent des gesamten Stromverbrauchs und 36 Prozent der Treibhausgasemissionen in den Mitgliedsländern von Gebäuden.

Nach dieser Phase werden die Verhandlungen über die neuen Regeln mit den EU-Mitgliedstaaten mitten im EP geführt. Neue Regeln treten in Kraft, sobald ein Konsens über einen gemeinsamen Text erzielt wird.

QUELLE: AA

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