Letzter Tag des Seinsfriedens 31. März

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Gemäß der Erklärung auf der Website der Revenue Management Presidency müssen natürliche und juristische Personen bis zu diesem Datum eine Erklärung oder Erklärung eines Teils ihres Vermögens im Ausland und im Land abgeben, um von Asset Peace zu profitieren.

Mit der getroffenen Regelung war es natürlichen und juristischen Personen möglich, Geld, Gold, Devisen, Wertpapiere und andere Kapitalmarktinstrumente ins Ausland in die heimische Wirtschaft zu bringen und diese Vermögenswerte in den gesetzlichen Buchaufzeichnungen von Einkommens- und Körperschaftsteuerpflichtigen zu erfassen.

In diesem Zusammenhang werden Geld, Gold, Devisen, Wertpapiere, andere Kapitalmarktinstrumente und unbewegliche Sachen, die nicht in den gesetzlichen Büchern der Einkommens- und Körperschaftsteuerpflichtigen des Landes enthalten sind, beim Finanzamt angemeldet und im gesetzlichen Einkommensbuch erfasst und Körperschaftssteuer dieser Vermögenswerte im Land Es ist auch möglich, von denen, die keine Verpflichtung haben, zu erklären.

STAATSBÜRGERSCHAFT NICHT ERFORDERLICH

Während es keine Verpflichtung gibt, Steuerzahler oder türkischer Staatsbürger zu sein, um die besagten Vermögenswerte ins Ausland in die Türkei zu bringen, kann jeder von der Regelung profitieren.

Die Steuer, die für die Mitteilungen bis zum 31. März mit 3 Prozent auf den Wert der den Banken und Zwischeninstituten gemeldeten Auslandsvermögenswerte berechnet wird, wird den Banken und Zwischeninstituten zu diesem Zeitpunkt im Voraus abgeführt der Benachrichtigung.

Wenn das deklarierte Vermögen mindestens ein Jahr lang auf Konten bei Banken oder zwischengeschalteten Institutionen in der Türkei gehalten wird, beträgt die Steuer null Prozent und die vorausbezahlte Steuer wird dem Mitteilungsinhaber auf Antrag beim zuständigen Finanzamt zurückerstattet.

Auf den bei den Finanzämtern deklarierten Wert des inländischen Vermögens wird eine Steuer von 3 Prozent erhoben und bis zum Ende des auf den Monat der Veranlagung folgenden Monats abgeführt.

ES WIRD KEINE STEUERPRÜFUNG DURCHGEFÜHRT

Für die in der Urkunde über die Betriebsdauer der anzumeldenden und im Handelsregister anzumeldenden unbeweglichen Sachen durchzuführenden Vorgänge werden keine Gebühren erhoben. Außerdem wird die Nutzungsdauer der Immobilien nicht als Veräußerung gezählt und die Preissteigerungszinsen werden nicht berechnet.

Es erfolgt keine steuerliche Prüfung und Veranlagung der Beträge, die dem deklarierten bzw. deklarierten Vermögen entsprechen.

QUELLE: AA

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