Letzte 17 Tage in Präsenzfrieden

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Gemäß der Erklärung auf der Website der Revenue Management Presidency müssen natürliche und juristische Personen bis zu diesem Datum eine Erklärung oder Erklärung eines Teils ihres Vermögens im Ausland und im Land abgeben, um vom Vermögensfrieden zu profitieren.

Mit der getroffenen Regelung war es natürlichen und juristischen Personen möglich, Geld, Gold, Devisen, Wertpapiere und andere Kapitalmarktinstrumente ins Ausland in die heimische Wirtschaft zu bringen und diese Vermögenswerte einkommen- und körperschaftsteuerpflichtig zu erfassen.

In diesem Zusammenhang werden Geld, Gold, Devisen, Wertpapiere, andere Kapitalmarktinstrumente und unbewegliche Sachen, die nicht in den gesetzlichen Büchern der Einkommens- und Körperschaftsteuerpflichtigen des Landes enthalten sind, beim Finanzamt angemeldet und in den gesetzlichen Büchern, Einkommen, erfasst und Körperschaftssteuer dieser Vermögenswerte im Land.Es ist auch möglich, von denen zu erklären, die keine Verpflichtung haben.

STAATSBÜRGERREGEL NICHT GEWÜNSCHT

Es ist zwar nicht erforderlich, Steuerzahler oder türkischer Staatsbürger zu sein, um die besagten Vermögenswerte ins Ausland in die Türkei zu bringen, aber jeder kann von der Regelung profitieren.

Die Steuer, die für die bis zum 31. März erfolgten Meldungen auf den Wert der den Banken und Zwischeninstituten gemeldeten Auslandsvermögenswerte in Höhe von 3 Prozent berechnet wird, wird den Banken und Zwischeninstituten zu diesem Zeitpunkt im Voraus abgeführt der Benachrichtigung.

Wenn die deklarierten Vermögenswerte mindestens ein Jahr lang auf Konten bei Banken oder zwischengeschalteten Institutionen in der Türkei gehalten werden, wird die Steuer mit null Prozent erhoben und die vorausbezahlte Steuer wird dem Mitteilungsinhaber auf Antrag beim zuständigen Finanzamt zurückerstattet.

Auf den bei den Finanzämtern angemeldeten Aufwand des inländischen Vermögens werden 3 Prozent Steuer erhoben und bis zum Ende des auf den Veranlagungsmonat folgenden Monats abgeführt.

ES WIRD KEINE STEUERPRÜFUNG DURCHGEFÜHRT

Für die in der Eigentumsurkunde des Betriebszeitraums von Immobilien, die angemeldet und in das Handelsregister eingetragen werden, durchzuführenden Prozesse werden keine Gebühren erhoben. Außerdem wird die Nutzungsdauer der Immobilien nicht als Abverkauf gezählt und der Wertsteigerungsvorteil nicht berechnet.

Für die den deklarierten oder deklarierten Vermögenswerten entsprechenden Preise erfolgt keine steuerliche Prüfung oder Veranlagung.

QUELLE: AA

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