Für den Bereich Landwirtschaft in der Region Zelzele wurden neue Maßnahmen ergriffen

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Der Präsidialerlass über die im Ausnahmezustand im Bereich der Landwirtschaft ergriffenen Maßnahmen wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Dementsprechend werden an Orten, die aufgrund von Erdbeben als Katastrophengebiete ausgewiesen sind und das allgemeine Leben beeinträchtigen, Bienenstöcke, Rinder-, Schaf- und Ziegen- und Geflügelzüchter, um die Kontinuität der Tierhaltungsaktivitäten zu gewährleisten, die Produktivität zu steigern und die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere zu gewährleisten, z einmalig und für die Fütterung wird eine Zuckerhilfe bereitgestellt.

Die Ermittlung der durch das Erdbeben verendeten Tiere erfolgt durch die zuständigen Landes-/Kreisschadensgutachterausschüsse des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft.

Die erfassten Tiere müssen im Viehinformationssystem des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft registriert werden.

Die Größe der Bienenstöcke, in denen Zucker zu Ernährungszwecken verteilt wird, wird dem Imkereiregistrierungssystem des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft entnommen.

Den Züchtern, die durch das Erdbeben Schaden erlitten haben, wird so viel Vieh zur Verfügung gestellt, wie die Anzahl der Bienenstöcke, Rinder, Schafe und Geflügel, die von der zuständigen Schadensbewertungskommission der Provinz/des Bezirks als vernichtet bestimmt wurden.

Für Imker werden einmalig bis zu 4 Kilogramm Nährzuckerzusatz pro Bienenstock zur Verfügung gestellt.

Nachrichten7

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