Für den Agrarsektor in der Region Zelzele wurden neue Maßnahmen ergriffen

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Der Präsidialerlass über die im Ausnahmezustand im Bereich der Landwirtschaft ergriffenen Maßnahmen wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Dementsprechend werden Bienenstöcke, Rinder-, Schaf- und Geflügelzüchter an Orten, die aufgrund von Erdbeben zu Katastrophengebieten erklärt wurden, um die Kontinuität der Viehzucht in ihren Regionen zu gewährleisten, ihre Produktivität zu steigern und die Gesundheit und das Wohlergehen von zu gewährleisten Vieh, und Zuckerhilfe wird für Futterzwecke bereitgestellt.

Die Ermittlung der durch das Erdbeben verendeten Tiere erfolgt durch die zuständigen Landes-/Kreisschadensgutachterausschüsse des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft.

Die erfassten Tiere müssen im Viehinformationssystem des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft registriert werden.

Die Größe der Bienenstöcke, in denen Zucker zu Fütterungszwecken verteilt wird, wird dem Imkereiregistrierungssystem des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft entnommen.

Den durch das Erdbeben geschädigten Züchtern wird Viehbestand in Höhe der Anzahl der Bienenstöcke, Rinder, Schafe und Geflügel, die von der zuständigen Landes-/Kreis-Schadensgutachterstelle zur Vernichtung bestimmt wurden, zugeführt.

Für Imker werden einmalig bis zu 4 Kilogramm Zuckerergänzung pro Bienenstock zur Verfügung gestellt.

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