Die Polizei in Deutschland ging zur Wohnung des Schützen

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Zu dem bewaffneten Angriff in Hamburg sind neue Informationen aufgetaucht. Die deutsche Polizei sei nach einem anonymen Brief vor einem Monat zur Wohnung des 35-jährigen Angreifers Philipp F. gegangen, habe aber keine Festnahmen vorgenommen.

Am 10. März fand in Hamburg, Deutschland, ein bewaffneter Überfall auf eine Kirche der Zeugen Jehovas statt. Bei dem bewaffneten Angriff kamen 7 Menschen, darunter ein ungeborenes Baby, ums Leben und 16 Menschen wurden verletzt. Der Angreifer Philipp F. beging Selbstmord mit der Heckler & Koch P30-Pistole, die er bei dem Angriff benutzt hatte. Deutsche Medien gaben bekannt, dass einen Monat vor dem Angriff ein anonymer Brief an die Polizei geschickt wurde. In dem Schreiben hieß es, Philipp F. habe eine „besondere Wut auf die Religiösen, insbesondere die Zeugen Jehovas“. Weiter hieß es in dem Schreiben, der Angreifer habe psychische Probleme, sei aber medizinisch nicht diagnostiziert worden.

DIE POLIZEI WAR AM HAUS DES ANGRIFFS

Es wurde berichtet, dass Polizeiteams im Februar nach Erhalt des Briefes zur Wohnung des Angreifers gingen und dass der Angreifer kooperativ mit der Polizei sprach. Hamburgs Polizeipräsident Ralf Martin sagte: „Eine anonyme Meldung, die besorgniserregend ist, dass eine Person möglicherweise psychisch krank ist, ist für sich genommen keine Grundlage für solche Maßnahmen.“

RÜSTUNG IN DEUTSCHLAND IST DAS THEMA DER DISKUSSION

Andererseits begann die deutsche Öffentlichkeit nach dem Zustrom, über Rüstung und Rüstungsartikel zu diskutieren. Deutschland gilt als eines der europäischen Länder, in denen die strengsten Regeln für individuelle Bewaffnung gelten. Laut dem Deutschen Zentralen Feuerwaffenregister haben 1 Million Menschen im Land Waffen, viele davon sind Jäger. Nach den bewaffneten Überfällen im Land werden auch die Gesetze aktualisiert.

Im Jahr 2002 wurde nach einem bewaffneten Angriff auf eine Schule im thüringischen Erfurt, bei dem 16 Menschen starben, das Alter für den Erwerb eines Waffenscheins von 18 auf 21 Jahre angehoben.

2020 starben elf Menschen bei einem rassistischen Angriff in der hessischen Stadt Hanau. Angreifer Tobias Rathjen wurde 2002 mit Paranoia und Persönlichkeitsstörung diagnostiziert, konnte sich aber dennoch eine Waffe beschaffen. Nach dem Zustrom verhängte die Bundesregierung die Pflicht zur psychiatrischen Untersuchung der Bewaffnung.
 

QUELLE: DHA

Nachrichten7

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