Riesige Transformationsbasis: Mietförderung und Zinsbasis steigen

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Die Details der Verordnung, die die Grundlage der Mietbeihilfen und des Interesses an der städtischen Transformation erhöhen wird, die Murat Kurum, der Minister für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel, mitteilte, sind definitiv geworden. Die Mietbeihilfe in Istanbul wird um 133 Prozent auf 3.500 TL pro Monat erhöht. Eine einmalige Zahlung von 7.000 TL wird an den Mieter gezahlt. In Ankara, Antalya, Bursa und Izmir erhalten die Eigentümer 3.000 TL pro Monat und der Mieter 5.000 TL auf einmal. In anderen Provinzen wird Mietbeihilfe in der Mitte von 2.000 bis 2.000 500 TL an Hausbesitzer gezahlt. Wohnungseigentümer, die ihre Wohnung umbauen, erhalten Mietbeihilfe für 18 Monate. Die neuen Maßnahmen werden ab April bezahlt.

AUCH AN DEN MIETER GEZAHLT

Gemäß dem Gesetz Nr. 6306 über die Umwandlung von Gebieten mit Katastrophenrisiko bietet der Staat Mietbeihilfen für diejenigen, die in riskanten Gebäuden leben und ihre Wohnungen umwandeln möchten. Für Eigentümer von Wohn- und Arbeitsstätten in Risikobauten gibt es eine Förderung für 18 Monate zum festgelegten Preis. Dieser Zeitraum wird mit höchstens 48 Monaten angesetzt. Es wird einmal an den Mieter gezahlt, zweimal die aktuelle Mietbeihilfe, und an diejenigen, die mit begrenzten Eins-zu-eins-Rechten wohnen, wird eine 5-monatige Mietbeihilfe auf einmal gezahlt.

EINEN KREDIT ORGANISIEREN

Verzinsliche Darlehen im Rahmen der Stadtumgestaltung werden vermittelt. Derzeit beträgt die Kreditobergrenze für Standardwohnungen 600.000 TL und die Zinsbasis 600 Basispunkte. Wenn zum Beispiel ein monatliches Darlehen von 1,50 Prozent für das Wohnen verwendet wird, werden 0,50 Prozent davon vom Ministerium übernommen, und der Bürger zahlt 1 Prozent Zinsen. Nach den erhaltenen Informationen wird die Verzinsung des Wandlungsdarlehens auf unter 1 Prozent sinken und die Laufzeit von 10 Jahren verlängert.

MIETUNTERSTÜTZUNG BIS ZU 48 MONATE

* Der Zeitraum der Mietunterstützung beträgt 18 Monate für Risikostrukturen außerhalb des Risikobereichs und höchstens 48 Monate für Risiko- und Reservestrukturbereiche.

* Gebäude, die im Rahmen des Stadtumbaus errichtet werden, sind von Steuern und Abgaben befreit.

* Die Mehrwertsteuer (MwSt.) beträgt 1 Prozent für diejenigen, die ihren eigenen Wohnsitz umwandeln.

QUELLE: MORGEN

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