Deklarationspflicht bei Goldeinfuhren

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Die Angaben zu Gold und Silber, die im Rahmen der Inward Process Regime (DIR)-Entscheidung importiert werden, müssen den Zollverwaltungen gemeldet werden.

Die Erklärung zur Verteidigung des Wertes der türkischen Währung Nr. 32 und die Erklärungen, die eine parallele Änderung der Erklärung über die Edelmetallstandards und Raffinerien vorsehen, wurden in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.

Gemäß der in der Mitteilung über die Werterhaltung der türkischen Währungsnummer 32 vorgenommenen Änderung bei der Einfuhr von unverarbeitetem Standardgold von nicht mehr als 40 kg oder von unverarbeitetem Standardsilber von nicht mehr als 200 kg durch Personen mit Wohnsitz in der Türkei, die keinen Wert haben Metallvermittler im Geltungsbereich von DIR, Edelmetallform, Barren/Barren Art, Gewicht, Anzahl, Raffinerie- und Raffinerieland-Informationen sind gegenüber den Zollverwaltungen meldepflichtig.

Mit der Mitteilung über die Änderung der Deklaration zu den Edelmetallstandards und Raffinerien in derselben Zeitung wurde die Einfuhr der genannten Mineralien in den Mittelpunkt der betrieblichen Aspekte der Raffinerien gestellt.

QUELLE: REUTERS

Nachrichten7

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