Befreiung von EMRA in die Erdbebenzone

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Der Ratsbeschluss der Energiemarktregulierungsbehörde (EMRA) wurde in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.

Dementsprechend sind für die Städte, die aufgrund des Erdbebens in Kahramanmaraş am 6. Februar 2023 zum Katastrophengebiet erklärt wurden, juristische Personen, die eine Erzeugungslizenz besitzen, verpflichtet, am primären Frequenzkontrolldienst und sekundären Frequenzkontrolldienst gemäß dem teilzunehmen Beschlüsse der Strommarktsystemdienstleistungsverordnung wurde beschlossen, die leistungspflichtigen Erzeugungsanlagen für den 6. Februar 2023 und den 7. Februar 2023 freizustellen.

Ebenfalls ausgenommen werden die Erzeugungsanlagen der juristischen Personen mit der Erzeugungsgenehmigung, die in den jeweiligen Städten in Betrieb sind und die nach den Beschlüssen der Strommarktsystemdienstleistungsverordnung zur Teilnahme an der Blindleistungsverstärkung verpflichtet sind von ihren Verpflichtungen in Bezug auf den betreffenden Dienst während des Zeitraums Februar 2023.

QUELLE: AA

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