Verstärkung für die Erdbebenopfer verabschiedete das Parlament

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Nach dem angenommenen Vorschlag werden die Schulden der unter dem Erdbeben geschädigten Kaufleute und Handwerker aus Abgaben und Verzugserhöhungen sowie die Schulden der Kammern gegenüber den Gewerkschaften und Verbänden, denen sie angehören, gelöscht. Die Beteiligung der Gewerkschaften an TESK und Schulden des Berufsbildungsfonds sowie Verzögerungserhöhungen werden nicht eingezogen.

Auf den vom Arbeitgeber zwischen dem 6. Februar 2023 und dem 31. Juli 2023 gezahlten Preis, die Prämie, den Bonus und ähnliche Leistungen an vom Erdbeben betroffene Servicemitarbeiter werden keine Einkommensteuer und keine Stempelsteuer erhoben.

Die Einkommenssteuer wird nicht von den Zahlungen abgezogen, die Versicherungs- und Rentenunternehmen an die Erben von Erdbeben- und BES-Todesopfern leisten. Erbschafts- und Schenkungssteuer wird nicht von den Gütern erhoben, die an die Erben der Erdbebenopfer vererbt werden.

Die Handelsregistergebühren aus den Räumungs- und Löschungsverfahren der in den Handelsregisterdirektionen eingetragenen Gesellschaften und Zweigniederlassungen werden nicht vergütet.

ZUSÄTZLICHE UNTERNEHMENSTEUER FÜR 22 TAUSEND UNTERNEHMEN

Für Körperschaftssteuerzahler wurde eine einmalige Zusatzsteuer eingeführt. Auf die körperschaftsteuerpflichtigen körperschaftsteuerpflichtigen Frei- und Absetzbeträge durch Ausweis in der Körperschaftsteuererklärung 2022 sowie auf die der ermäßigten Körperschaftsteuer unterliegenden Bemessungsgrundlagen werden ohne Anknüpfung 10 Prozent zusätzlich versteuert mit dem Periodenvorteil. Mit dieser Änderung müssen Unternehmen, die Ausnahmen erklären, eine zusätzliche Steuer von 10 Prozent zahlen, vorbehaltlich dieser Befreiungssätze. Wenn in diesem Zusammenhang beispielsweise die 500.000 Lira des Unternehmens, das 1 Million Lira deklariert hat, in den Anwendungsbereich der Befreiung fallen, zahlt es 115.000 Lira als 23-prozentige Körperschaftssteuer für die ersten 500.000 Lira. Für die verbleibenden 500.000 Lira, die der Befreiung unterliegen, wird eine zusätzliche Steuer von 50.000 Lire über 10 Prozent gezahlt. Insgesamt zahlt er 165.000 Lira an Steuern. Es wird angegeben, dass die Verordnung 22.000 Steuerzahler betrifft. Auf die steuerbefreiten Gewinne, die mit Ausnahme des Körperschaftsteuerartikels im Ausland erzielt und mit einer Steuerbelastung von mindestens 15 Prozent nachgewiesen werden, wird dem Vorschlag zufolge eine zusätzliche Steuer von 5 Prozent berechnet. Die erste Rate dieser Steuer wird während des Unternehmenssteuerzahlungsverfahrens gezahlt, und die zweite Rate wird im vierten Monat nach diesem Zeitraum gezahlt.

Freiheit

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