Finanzielle Abschlüsse und Zinssätze, die in der öffentlichen Buchhaltung festgelegt sind

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Das Allgemeine Kommuniqué der Generaldirektion für öffentliche Finanzen des Ministeriums für Finanzen und Finanzen wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Mit dem Kommuniqué wurden die im Jahr 2023 anzuwendenden Finanzgrenzen, Zinssätze und Einheitspreise unter Berücksichtigung der Forderungen der öffentlichen Verwaltungen und des Bewertungssatzes mit den Beschlüssen des Haushaltsgesetzes der Zentralverwaltung festgelegt.

Dementsprechend ist die Rechnungslegungsverordnung der Zentralverwaltung ausreichend, der Preis der von den Rechnungseinheiten aus der Kasse zu leistenden Zahlung liegt zwischen 4.000 und 40.000 Lira, das Ende der Vorschüsse an den Ausgabenbeamten liegt Mitte 1990 Lira und 1 Million 470 Tausend 130 Lire, und die Vorausgrenzen für spezielle Haushaltsverwaltungen betragen 3 Tausend 820 Lira. Es wird sich in der Mitte von 2 Millionen 762 Tausend TL ändern.

Dagegen beträgt er ab dem 1. Januar 2023, wenn der gesetzliche Zinssatz nicht vertraglich bestimmt ist, 9 Prozent, wenn der Verzugszinssatz nicht vertraglich bestimmt ist, 9 Prozent und 10,75 Prozent in Geschäftsverkehr.

QUELLE: AA

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