Gesetz über die Gründung der Türkischen Stiftung für Archäologie und Kulturerbe im Amtsblatt

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Dem Gesetz zufolge soll die Türkische Stiftung für Archäologie und Kulturerbe mit Sitz in Ankara gegründet werden, um wissenschaftliche Studien auf den Gebieten der türkischen und islamischen Archäologie durchzuführen, Bibliotheken und Museen in diesen Bereichen zu eröffnen, um am kulturellen Erbe zusammenzuarbeiten, zu tragen archäologische Ausgrabungen, Forschungen und Studien im Ausland durchführen.

Im Rahmen ihrer Bestrebungen konzentriert sich die Stiftung vor allem auf die türkische und islamische Archäologie und das kulturelle Erbe sowie auf alle angrenzenden Gebiete wie Anthropologie, Kunstgeschichte, Geschichte, Epigraphik, Numismatik, Türkei, Europa, Naher Osten, Balkan, Mittelmeer , Ägäis, Schwarzes Meer, Kaukasus, Zentralasien, Südasien.Es wird türkische Wissenschaftler und Studenten ermutigen, die Kulturen und Künste zu studieren, die im Laufe der Geschichte in anderen Teilen der Welt existiert haben, und wird die wissenschaftliche Forschung und Studien in diesen Bereichen unterstützen .

Sie kann ihre Tätigkeit allein ausüben und mit öffentlichen Institutionen und Organisationen, natürlichen und juristischen Personen für den Schutz, die Verwaltung und die Entwicklung des kulturellen Erbes zusammenarbeiten, Projektvorschläge bei Stiftungen, öffentlichen Institutionen und Organisationen, privaten und internationalen Organisationen einreichen, sich an nationalen und internationalen Wettkämpfen, nehmen an nationalen und internationalen Wettkämpfen teil, können Rennen organisieren.

Unter den Aktivitäten der Stiftung werden diejenigen, die vom Vorstand der Türkischen Stiftung für Archäologie und Kulturerbe festgelegt wurden, vom Türkischen Institut für Archäologie und Kulturerbe durchgeführt, das innerhalb der Stiftung eingerichtet wurde und seinen Hauptsitz in Gaziantep hat.

Die Organe der Stiftung

Organe der Stiftung; Das Kuratorium besteht aus dem Regierungsrat und dem Kontrollrat sowie dem Wissenschaftsrat als beratendem Gremium.

Das Kuratorium wird das Entscheidungsgremium der Stiftung sein und aus 11 Mitgliedern bestehen. Der Minister für Kultur und Tourismus, der stellvertretende Minister, dem die Generaldirektion für kulturelles Erbe und Museen angegliedert ist, der stellvertretende Minister, dem die Generaldirektion für Auslandsförderung und kulturelle Angelegenheiten des Außenministeriums angegliedert ist, der Vorsitzende der Mitglieder des Kuratoriums sind die Türkische Geschichtsgesellschaft, der Leiter der Stadtverwaltung von Gaziantep und der Generaldirektor für Kulturerbe und Museen.

Vorsitzender des Kuratoriums ist der Minister für Kultur und Tourismus, und der stellvertretende Minister, dem die Generaldirektion Kulturerbe und Museen angegliedert ist, leitet die Sitzungen, an denen der Minister nicht teilnimmt.

Der Verwaltungsrat, das Exekutivorgan der Stiftung, wird befugt sein, die Türkische Stiftung für Archäologie und Kulturerbe zu vertreten, und aus 7 Mitgliedern bestehen.

Der Wissenschaftsrat wird das beratende Organ der Stiftung sein. Die Mitglieder des wissenschaftlichen Komitees werden vom Verwaltungsrat für einen Zeitraum von 5 Jahren aus der Mitte von türkischen und ausländischen Wissenschaftlern gewählt, die auf dem Gebiet der Archäologie und des kulturellen Erbes und anderer verwandter Wissenschaften führend sind und Studien im Einklang mit dem durchführen Ziele der Stiftung. Die Zahl der ausländischen Mitglieder im wissenschaftlichen Beirat, der aus höchstens 50 Personen bestehen soll, darf nicht mehr als ein Fünftel der Gesamtzahl der Mitglieder betragen.

An Orten, an denen von der Stiftung archäologische Ausgrabungen im Ausland durchgeführt werden, können auf Beschluss des Kuratoriums vorübergehende Vertretungen eröffnet werden, befristet für die Dauer der Ausgrabung.

Personaleinsatz

Anstalten und Organisationen des öffentlichen Rechts, an Hochschulen im Bereich der Stiftungstätigkeit tätige Beamte und wissenschaftliches Personal, das über die erforderliche Qualifikation verfügt, können auf Antrag der Stiftung für die Dauer von höchstens einem Jahr in die Stiftung berufen werden und deren Zustimmung. Dieser Zeitraum kann auf die gleiche Weise um höchstens 3 Jahre verlängert werden, ein Jahr für jeden Arbeitnehmer. Auf diese Weise werden diejenigen, die vorübergehend entsandt werden, für die Dauer ihrer Entsendung von ihren Einrichtungen als bezahlt beurlaubt angesehen.

Die türkische Stiftung für Archäologie und Kulturerbe kann die Ernennung von Mitarbeitern von Institutionen und Organisationen beantragen, wobei das Prinzip gilt, dass sie für ihre Hauptaufgaben in ihren Institutionen verantwortlich bleiben, einschließlich Ausschüssen und ähnlichen Arbeitsgruppen, die ausschließlich für Arbeiten und Dienstleistungen gebildet werden, die offensichtlich sind Fachwissen, Wissen und Erfahrung.

Die Stiftung kann Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsrechts beschäftigen.

Budget und Einnahmen der Stiftung

Die Stiftung erstellt ein Jahresbudget, das ihren Zielen und Aktivitäten entspricht, und kann zur Erreichung ihrer Ziele Wirtschaftsunternehmen im In- und Ausland gründen, übernehmen und Partner werden.

Alle Arten von Werken, Dienstleistungen, beweglichen, unbeweglichen, Einkommen und Spenden aller Art, Eins-zu-eins- und Barbeihilfen, verschiedene Einkünfte aus Tätigkeiten, Wirtschaftsunternehmen, verbundene Unternehmen, einschließlich Zuwendungen, die aus nationalen und internationalen Fonds übertragen werden, die für den Zweck geeignet sind die Stiftung und verbundene Unternehmen, Einnahmen aus der Bewertung von beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerten und anderen Rechten, Sponsoring-Einnahmen, von der Stadtverwaltung Gaziantep zu überweisende Preise zur Verwendung in Institutsausgaben, aus dem allgemeinen Haushalt zu überweisende Preise bilden die Stiftung Einkommen.

Die Stiftung wird aufgrund der im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit durchgeführten Prozesse von Gebühren, von der Stempelsteuer aufgrund der in diesem Zusammenhang ausgestellten Papiere, von der Grundsteuer aufgrund der ihr gehörenden Immobilien befreit und profitiert von allen Entscheidungen, die von getroffen werden der Präsident für Stiftungen gewährte Steuerbefreiung.

Die an die Stiftung zu leistenden Zuwendungen und Zuwendungen können von den Einkünften oder dem Gewinn der Körperschaft abgezogen werden, sofern sie in der Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung gesondert ausgewiesen werden.

Gründungsverfahren

5 Millionen Lira werden aus dem Haushalt des Ministeriums für Kultur und Tourismus auf das im Namen der Stiftung zu eröffnende Konto überwiesen, um innerhalb von 1 Monat ab dem Datum des Inkrafttretens für die Gründungsprozesse der Stiftung verwendet zu werden der Verordnung, der Rest verbleibt nach Abschluss der Errichtung bei der Stiftung.

Innerhalb von 1 Jahr ab dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung werden die Gründung der Stiftung, die Gründungsurkunde und die Registrierung der Stiftung gemäß den Entscheidungen des türkischen Zivilgesetzbuchs von der Generaldirektion für Stiftungen abgeschlossen. Mit Abschluss der Gründungsverfahren der Stiftung wird das Institut errichtet, ohne dass es eines weiteren Verfahrens bedarf.

Für das Kulturzentrum Kendirli Gazi, das sich in Beyefendi Mahallesi im Bezirk Şahinbey in Gaziantep befindet und im Besitz des Finanzministeriums ist, wird ein kostenloses Dienstbarkeitsrecht zugunsten der Stiftung eingerichtet, das für die Aktivitäten des Instituts verwendet werden soll.

Der Stiftungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Stiftungsurkunde vorzunehmen. Bezieher von Alters- oder Altersrenten jeglicher Sozialversicherungsträger von Personen mit einem Auftrag in den Stiftungsorganen werden nicht abgeschnitten.

QUELLE: AA

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