SGK: Der Rentenbescheid muss nicht vorgelegt werden

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In der Stellungnahme wurde darauf hingewiesen, dass es ausreichen würde, nach erfolgter Freistellung des Arbeitgebers einen Antrag bei der SSI mit einem „Income/Monthly/Allowance Request Document“ zu stellen, um eine Rente bei der Versicherung bewilligt bekommen zu können Inhaber, die die Anspruchsvoraussetzungen für die Altersrente im Rahmen der Verordnung erfüllen Es wurde festgestellt, dass festgestellt wurde, dass die Versicherten an SSI verwiesen wurden, um das Schreiben „Er wird in Rente gehen“ zu erhalten, und dass dieses Schreiben war für die Pensionierung des Versicherten nicht bei der SGK eingeholt werden müssen.

In der Erklärung, in der „SGK Melde- und Leistungserklärung“, „Sozialversicherungsnachweis“, „Arbeitsleben“, die zu den Dienstleistungen der SGK auf der E-Government-Plattform gehören, und „Wann werde ich in Rente gehen“ auf der offizielle Website der SGK, die Rente des Versicherten ausgezahlt wird, den Versicherten aus dem betreffenden Grund nicht an SSI zu verweisen, damit der Versicherte die betreffenden Dokumente erhält, indem er die Regeln angibt, die erfüllt sein müssen, um sich zu qualifizieren, ob sie Erfüllung dieser Vorschriften und wann sie diese erfüllen werden, sowie die Anmelde- und Leistungsinformationen der Versicherten. Es wurde betont, dass die Ausstellung der Austrittserklärungen auf der Grundlage der zu erbringenden Informationen und Unterlagen und nur für Versicherte erfolgt, die in ihren Leistungen zögern , ein offizielles Schreiben des SSI anzufordern, stellt sicher, dass das Rentenverfahren schnellstmöglich abgeschlossen wird und dem Versicherten kein ungerechtfertigtes Leid zugefügt wird.

 

Freiheit

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