Schnellvisum für Erdbebenopfer

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Die Worte Deutschlands, dass im Land lebende Menschen türkischer und syrischer Herkunft ihre Verwandten ersten und zweiten Grades aus den Erdbebengebieten schnell und einfach per Visum nach Deutschland holen könnten, hat sich als falsch herausgestellt.

INFORMATIONEN WURDEN GEMACHT

Obwohl seit dem Erdbeben mehr als drei Wochen vergangen sind, wurde bekannt gegeben, dass die diplomatischen Vertretungen Deutschlands bisher 538 türkischen und syrischen Staatsbürgern in der Türkei Visa erteilt haben, und es wurden keine Informationen darüber weitergegeben, wie viele von ihnen gekommen sind Deuschland. In der deutschen Hauptstadt Berlin organisierten die Türkische Gesellschaft Berlin-Brandenburg (TBB) und das Landesmigrationsamt Berlin am Vorabend eine Veranstaltung, um diejenigen zu informieren, die ihre Angehörigen in die Erdbebengebiete nachholen wollen.

DER PROZESS IST NICHT SCHNELL

In der Veranstaltung, an der viele Vertreter von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) teilnahmen, gab Engelhard Mazanke, Landesbeauftragter für Migration, Berlin, ausführliche Erläuterungen und deutete an, dass die Erteilung eines Visums nicht so einfach sei, obwohl es sich um ein „schnelles und einfaches Visum“ handele. Mazanke sagte, dass diejenigen, die ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen, zwar normalerweise nach 5-6 Monaten einen Termin bekommen, aber diejenigen, die ihre Angehörigen in den Erdbebengebieten in der Türkei und Syrien nach Berlin holen wollen, in kürzerer Zeit einen Termin bekommen.

EINKOMMENSBASIS SUCHEN

Es wurde festgestellt, dass mit dem Schnellvisumsystem sowohl Aufenthaltsberechtigte in Berlin als auch Studierende und Einreisende mit Ausbildungsvertrag ihre Verwandten ersten und zweiten Grades aus den Erdbebengebieten in die Türkei nachholen können Syrien. Er betonte jedoch, dass von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zwar keine Einkommensdokumente verlangt werden, sie jedoch ihr Einkommen und ihre Ersparnisse für die von ihnen eingegangene Verpflichtung nachweisen müssen. (Ahmet KÜLAHCI/BERLIN)

VISA WIRD NACH EINKOMMEN GEGEBEN

– Es hat sich auch herausgestellt, dass Deutschland ein Visum entsprechend der Einkommenshöhe des Einladenden ausstellt.

Beispielsweise kann eine Person mit einem Nettoeinkommen von 1169 Euro einen minderjährigen Verwandten mitbringen, während Personen mit einem monatlichen Einkommen von 1835 Euro zwei Erwachsene und einen minderjährigen Verwandten mitbringen können.

Gleichzeitig steht die Gewährleistung von bis zu 30.000 Euro für die Krankenversicherung der Angehörigen im Mittelfeld der Konditionen. Vertreter türkischstämmiger NGOs, die an der Veranstaltung in Berlin teilnahmen, forderten, Erdbebenopfer ohne Visum einreisen zu lassen.

Freiheit

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