Nationaleinkommenserhöhung für EJT! Der Kurs war offensichtlich

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Das Türkische Statistische Institut (TUIK) gab am Vortag eine Wachstumsrate des türkischen Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 5,6 Prozent für das Jahr 2022 bekannt. Die Wachstumsrate lag über den Annahmen von 5 Prozent. Die BIP-Wachstumsrate von 2022 wird sich auch in den Renten derjenigen widerspiegeln, die nach Januar dieses Jahres in Rente gehen. Laut Habertürks Bericht; Von der angekündigten jährlichen Wachstumsrate von 5,6 Prozent wird es eine Steigerung von 30 Prozent geben. Das bedeutet eine Steigerung von 1,68 %.

UPDATE-KOEFFIZIENT IST 1,6703

Die Rente der Erstpensionierten ist an die neue Höhe der während des Erwerbslebens bei SSI gemeldeten Grundversorgung gebunden. Die aktuelle Höhe der Leistungen für die Jahre nach 2008 wird mit dem Aktualisierungskoeffizienten berechnet, der auf der Grundlage von 100 Prozent des jährlichen Anstiegs des Verbraucherpreisindex (VPI) und 30 Prozent des jährlichen BIP-Wachstums ermittelt wird.

Der CPI-Anstieg 2022 wurde mit 64,27 Prozent angekündigt. Da 30 Prozent des jährlichen Anstiegs des Volkseinkommens 1,68 betrugen, betrug der Aktualisierungskoeffizient für 2022 1,6703. Damit werden die Leistungen im Jahr 2022 um 67,03 Prozent erhöht und aktualisiert.

Die Prämienbasisgewinne der SSK- und BAĞ-KUR-Mitarbeiter, die ihre Rentenanträge vor dem 31. Dezember 2023 eingereicht haben, und die der öffentlichen Angestellten, die ihre Rentenanträge vor dem 14. Januar 2023 eingereicht haben, wurden um 78,86 Prozent erhöht.

ES WIRD SICH AUF DAS GELD VON EYT AUSWIRKTEN

Die im April zu zahlenden Gehälter der EJT-Mitglieder werden um 1,68 % im Vergleich zu dem im Januar gezahlten Betrag erhöht.Renten werden über den neu berechneten Betrag gebunden.

Ungeachtet des EJT-Artikels werden die Gehälter der SSK-Angestellten des Privatsektors und der BAĞ-KUR-Mitglieder, die ihren Ruhestandsantrag nach dem 1. Januar eingereicht haben, und der öffentlichen Bediensteten, die ihn nach dem 15. Januar eingereicht haben, erhöht.Die Renten derjenigen, die in früheren Jahren in Rente gegangen sind, ändern sich nicht.

Da die Pensionen der Pensionskassenpflichtigen nach dem Beamtenbesoldungskoeffizienten berechnet werden, ist für sie das Datum der Einreichung des Ruhestandsantrags unerheblich.

QUELLE: HABERTÜRK/AHMET KIVANC

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