Fristverlängerung für Zahlungsinstitute
Die von der CBRT an der Verordnung über Zahlungsdienste und E-Geld-Ausgabe und Zahlungsdienstleister vorgenommenen Änderungen wurden in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.
Dementsprechend wurde die Frist für die Einhaltung der Entscheidungen in der am 1. Dezember 2021 in Kraft getretenen Verordnung für Organisationen, die Zahlungsdienste und E-Geld-Ausgabedienste anbieten, vom 28. Februar bis zum 30. April verlängert.
Im Einklang mit der oben genannten Änderung wurde eine Erweiterung in den Diskontinuierlichen Angelegenheiten in der Erklärung zu Informationssystemen von Zahlungs- und E-Geld-Instituten und Informationsaustauschdiensten im Bereich Zahlungsdienstleister von Zahlungsdiensten vorgenommen.
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