Spendenschlichtungsangriff aus Deutschland

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Der Erlass des Bundesministeriums der Finanzen gilt rückwirkend für Spendenaktionen ab dem 6. Februar 2023. Der Starttermin für das Dekret steht noch nicht fest. Das Bundesfinanzministerium teilte mit, dass die geplante Katastrophenverfügung für die Opfer einer Gehirnerschütterung in Kürze auf seiner Internetseite veröffentlicht werde. Der Erlass gilt bundesweit bis Ende dieses Jahres. Der Erlass beinhaltet laut Ministerium Verwaltungserleichterungen wie „vereinfachter Spendennachweis für Unternehmen, Vereine und Ehrenamtliche, Sammlung und Verwendung von Spenden für nicht rechtmäßige Zwecke, Preissteuerermäßigung, Steuerbefreiungen teurer Geschenke“. Darin hieß es, dass beispielsweise Musik- und Sportvereine auch für Opfer von Gehirnerschütterungen außerhalb ihres gesetzlichen Zwecks Spenden sammeln können.

 

Freiheit

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