Die monatliche Einkommensobergrenze wurde in Yeni Evim festgelegt

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Das New Housing Finance Program (My New Housing Campaign) wurde der Öffentlichkeit am 4. Januar mit dem Startprogramm des Ministeriums für Finanzen und Finanzen und des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel vorgestellt.

In diesem Rahmen erhalten Banken seit dem 16. Januar vorläufige Anträge im Rahmen des New Housing Finance Program. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regulierung der öffentlichen Finanzen und des Schuldenmanagements des neuen Wohnungsfinanzierungsprogramms wurde am 28. Januar im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Der Beschluss des Präsidenten, der den Weg und die Vorlagen für die Umsetzung des Programms bestimmt, wurde ebenfalls im Amtsblatt veröffentlicht.

Ab heute können Banken die Kreditprozesse der von ihnen geschätzten Anträge im Rahmen der betreffenden Regeln durchführen.

In der Verordnung werden, wie bereits erläutert, viele Themen wie beitragsberechtigte Häuser und flexible Zahlungspraktiken, Wohnbaufinanzierung, die bereitgestellt werden kann, Bedingungen für die Inanspruchnahme von Wohnbaufinanzierungsbeiträgen, Laufzeit, Zins- und Gewinnbeteiligungssätze, maximales Wohnen und Finanzierung behandelt Preise, Zahlungsplananträge.. gebracht wurde.

Bürger, die von Banken belastet werden, die über ausreichende Befugnisse zur Zahlung von Wohnbaufinanzierungen verfügen, und die Beiträge beantragen, können von dem Programm profitieren.

Bürger der Republik Türkei ab 18 Jahren sind im Rahmen des Programms beitragsberechtigt, wobei Istanbul als 1. Region, Ankara, Izmir, Bursa, Antalya, Mersin und Muğla als 2. Region und andere Provinzen als definiert sind Region 3. Echte Menschen können davon profitieren.

Personen, die eine Wohnbaufinanzierung beantragen, um von den Beiträgen im Rahmen dieser Entscheidung und der flexiblen Zahlungsanwendung profitieren zu können, müssen über eine ausreichende Zahlungsfähigkeit im Rahmen der Bankengesetzgebung und -praxis verfügen, diese Bewertung wird von Banken vorgenommen.

Diejenigen, die Eigentümer der Wohnberechtigungsurkunde sind, ihr Ehepartner oder ihre Kinder unter 18 Jahren können die Beiträge im Rahmen dieser Entscheidung oder des flexiblen Zahlungsantrags nicht in Anspruch nehmen.

Um von den Programmbeiträgen und dem flexiblen Zahlungsplan profitieren zu können, müssen Antragsteller innerhalb des letzten Jahres (einschließlich dieses Datums) ab dem Datum der Beantragung der Wohnfinanzierung mindestens 270 Tage lang Sozialversicherungsprämien im Land gezahlt haben.

Im Rahmen dieser Entscheidung wurde das maximale Nettohaushaltseinkommen von Personen, die bei Banken beantragen, Wohnbaufinanzierungsbeiträge zu beantragen, für die erste Region auf 80.000 Lire pro Monat, für die zweite Region auf 65.000 Lira und auf 45.000 Lire festgelegt für die dritte Region. Für das maximale Haushaltsnettoeinkommen wird die Region zugrunde gelegt, in der sich das Haus/Wohnprojekt befindet.

Die Finanzierungen im Rahmen der Entscheidung werden mit einer maximalen Laufzeit von 15 Jahren in Anspruch genommen, bei der flexiblen Zahlungsanwendung wird die Laufzeit 15 Jahre nicht überschreiten und wird im Einvernehmen zwischen der Bank und dem Antragsteller festgelegt.

DARLEHEN KANN MIT 0,69 ZINSEN GEGEBEN WERDEN

Für die Finanzierungen, für die der Finanzbeitrag bereitgestellt wird, wird ein 15-jähriger monatlicher Plan zur gleichen Zahlung angewendet. In diesem Zusammenhang betragen die Zins-/Gewinnanteilsverhältnisse 0,69 Prozent für die Finanzierung bis zu 2 Millionen Lira, 0,79 Prozent für den Finanzierungsbetrag in der Mitte von 2-4 Millionen Lira, 4-5 Prozent, für den Finanzierungspreis in der Mitte von einer Million Lira 0,99 Prozent.

Bei der von Immobiliengutachtern durchzuführenden Bewertung dürfen sowohl der Wohnungspreis als auch der Verkaufspreis des Hauses 9 Millionen Lira für die erste Region, 5 Millionen Lira für die zweite Region und 3 Millionen Lira für die dritte Region nicht überschreiten.

Die im Rahmen dieses Beschlusses anzuwendenden maximalen Finanzierungspreise betragen 5 Millionen Lira für die erste Region, 3 Millionen Lira für die zweite Region und 2 Millionen Lira für die dritte Region, sofern sie 90 Prozent des Wohnwert, der in der Bewertung durch Immobiliengutachter ausgewiesen wird.

Im Rahmen des Programms werden zu leistende Wohnbaufinanzierungen für noch nicht verkaufte Häuser im Eigentum von Auftragnehmern und Wohnbauprojekten, die noch nicht begonnen haben oder sich noch in der Produktion befinden, gezahlt.

Darüber hinaus kommen im Rahmen des Programms auch Immobilienentwickler und Eigentümer von Grundstücksanteilen im Rahmen des Bauvertrags gegen Gewährung des Grundstücksanteils als Auftragnehmer in Betracht.

Informationen zu weiteren Regelungen im Rahmen des Programms erhalten Sie bei den am Programm beteiligten Banken.

QUELLE: AA

Nachrichten7

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