Beim Import von landwirtschaftlichen unbemannten Luftfahrzeugen wird eine Überwachung angewendet

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des Wirtschaftsministeriums „Kommuniqué zur Umsetzung der Einfuhraufsicht“, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Dementsprechend wird die Einfuhr einiger landwirtschaftlicher unbemannter Luftfahrzeuge mit einem Stückwert unter dem Zollwert von 30.000 Dollar pro Stück mit einem maximalen Startgewicht von 7 bis 25 kg und 25 bis 150 kg überwacht.

Der Antrag wird für zulassungspflichtige Luftfahrzeuge im Geltungsbereich der Verordnung über landwirtschaftliche Arbeitsgeräte und -maschinen vom 9. Juni 2021 mit der Nummer 31506 wiederholt.

Die genannten Waren dürfen nur mit den von der Generaldirektion für Einfuhr auszustellenden Überwachungsdokumenten eingeführt werden. Die Benachrichtigung wird nach 30 Tagen wirksam.

Nachrichten7

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