Neue Maßstäbe für Gold gesetzt

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Das Finanz- und Finanzministerium hat den Beschluss Nr. 32 zur Werterhaltung der türkischen Währung geändert. Mit der Verordnung wurden umfassende Regelungen zum Goldhandel eingeführt. Umfassende Änderungen wurden in der Entscheidung Nr. 32 über die Verteidigung des Wertes der türkischen Währung vorgenommen, die den Import, Export und Inlandsverkauf von Edelmetallen regelt.

Mit der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung wurden die Standards für unverarbeitete Edelmetalle und bedruckte Edelmetalle festgelegt, die in der Türkei gehandelt werden können. Im Rahmen der Vorschriften, die darauf abzielen, sicherzustellen, dass Einzelpersonen sich auf die Standards der von ihnen gekauften standardmäßigen unverarbeiteten Edelmetalle und bedruckten Edelmetalle verlassen können, und um den Verbraucher zu schützen, wurden Gesetze erlassen, die den Kauf und Verkauf von hergestellten bedruckten Edelmetallen ermöglichen durch die Raffinerien und die Münze, die nur vom Ministerium für Finanzen und Schatzamt Betriebsgenehmigungen erhalten. Die Verordnung sieht vor, dass nur Raffinerien, zwischengeschaltete Institutionen und autorisierte Institutionen für Edelmetalle sowie vom Handelsministerium autorisierte Schmuckunternehmen standardmäßige unverarbeitete Edelmetalle und bedruckte Edelmetalle kaufen und verkaufen.

In ähnlicher Weise können auch unverarbeitete Standardedelmetalle gekauft und verkauft werden, die von Raffinerien im Ausland hergestellt werden und in der von der Mint und Borsa İstanbul AŞ veröffentlichten „Raffinerieliste“ aufgeführt sind. Es wird nicht möglich sein, nicht standardmäßige unverarbeitete Edelmetalle an in der Türkei ansässige natürliche Personen zu verkaufen, ausgenommen Schmuckgeschäfte.

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