Die neue Bedingung in der Aktion „Mein neuer Wohnsitz“!

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Das New Housing Finance Program (My New Housing Campaign) wurde der Öffentlichkeit am 4. Januar mit dem Startprogramm des Ministeriums für Finanzen und Finanzen und des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel vorgestellt.

In diesem Rahmen erhalten Banken seit dem 16. Januar vorläufige Anträge im Rahmen des New Housing Finance Program. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regulierung der öffentlichen Finanzen und des Schuldenmanagements des neuen Wohnungsfinanzierungsprogramms wurde am 28. Januar im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Die Entscheidung des Präsidenten, die die Methode und die Originale der Umsetzung des Programms festlegte, wurde heute im Amtsblatt veröffentlicht.

Ab heute können Banken die Kreditprozesse der von ihnen geschätzten Anträge im Rahmen der betreffenden Regeln durchführen.

In der Verordnung werden, wie zuvor erläutert, viele Themen behandelt, wie z. B. die Häuser, die von den Beiträgen profitieren können, und die flexible Zahlungsanwendung, die Regeln für die Inanspruchnahme von Wohnbaufinanzierungsbeiträgen, die Laufzeit, die Zinsen und die Gewinnbeteiligungssätze, die bei der Verwendung anzuwenden sind der Schatzamtsbeitrag, die maximalen Wohnungs- und Finanzierungsbeträge und die Auszahlungsplananträge eingebracht.

Bürger, die von Banken belastet werden, die über ausreichende Befugnisse zur Zahlung von Wohnbaufinanzierungen verfügen, und die Beiträge beantragen, können von dem Programm profitieren.

Bürger der Republik Türkei ab 18 Jahren sind im Rahmen des Programms beitragsberechtigt, wobei Istanbul als 1. Region, Ankara, Izmir, Bursa, Antalya, Mersin und Muğla als 2. Region und andere Provinzen als definiert sind Region 3. Echte Menschen können davon profitieren.

Personen, die eine Wohnbaufinanzierung beantragen, um von den Beiträgen im Rahmen dieses Beschlusses und der flexiblen Zahlungsanwendung profitieren zu können, müssen im Rahmen der Bankengesetzgebung und -praxis über eine ausreichende Zahlungsfähigkeit verfügen, diese Bewertung wird von Banken vorgenommen.

Diejenigen, die Eigentümer der Wohnberechtigungsurkunde sind, ihr Ehepartner oder ihre Kinder unter 18 Jahren können die Beiträge im Rahmen dieser Entscheidung oder des flexiblen Zahlungsantrags nicht in Anspruch nehmen.

Um von den Programmbeiträgen und dem flexiblen Zahlungsplan profitieren zu können, müssen Antragsteller innerhalb des letzten Jahres (einschließlich dieses Datums) ab dem Datum der Beantragung der Wohnfinanzierung mindestens 270 Tage lang Sozialversicherungsprämien im Land gezahlt haben.

Im Rahmen dieser Entscheidung wurde das maximale Nettohaushaltseinkommen von Personen, die bei Banken einen Antrag auf Wohnbaufinanzierungsbeiträge stellen, für die erste Region auf 80.000 Lire pro Monat, für die zweite Region auf 65.000 Lira und auf 45.000 Lire festgelegt für die dritte Region. Für das maximale Haushaltsnettoeinkommen wird die Region zugrunde gelegt, in der sich das Haus/Wohnprojekt befindet.

Die Finanzierungen im Rahmen der Entscheidung werden mit einer maximalen Laufzeit von 15 Jahren in Anspruch genommen, bei der flexiblen Zahlungsanwendung wird die Laufzeit 15 Jahre nicht überschreiten und wird im Einvernehmen zwischen der Bank und dem Antragsteller festgelegt.

DARLEHEN KANN MIT 0,69 ZINSEN GEGEBEN WERDEN

Für die Finanzierungen, für die der Finanzbeitrag bereitgestellt wird, wird ein 15-jähriger monatlicher Plan zur gleichen Zahlung angewendet. In diesem Zusammenhang betragen die Zins-/Gewinnanteilsverhältnisse 0,69 Prozent für die Finanzierung bis zu 2 Millionen Lira, 0,79 Prozent für den Finanzierungspreis in der Mitte von 2-4 Millionen Lira, 4-5 Millionen Lire Für den Finanzierungspreis in der Mitte von einer Million Lira werden es 0,99 Prozent sein.

Bei der von Immobiliengutachtern vorzunehmenden Bewertung dürfen sowohl die Kosten des Hauses als auch der Verkaufspreis des Hauses 9 Millionen Lira für die erste Region, 5 Millionen Lira für die zweite Region und 3 Millionen Lira für die dritte Region nicht überschreiten Region.

Die im Rahmen dieses Beschlusses zu verwendenden maximalen Finanzierungsbeträge betragen 5 Millionen Lira für die erste Region, 3 Millionen Lira für die zweite Region und 2 Millionen Lira für die dritte Region, sofern sie 90 Prozent des Wohnkosten, die in der von Immobiliengutachtern vorzunehmenden Bewertung ausgewiesen werden.

Zu leistende Wohnbaufinanzierungen für noch nicht verkaufte Häuser, die sich im Eigentum von Bauunternehmern befinden, sowie Wohnbauprojekte, die noch nicht begonnen haben oder sich noch in der Produktion befinden, werden im Rahmen des Programms bezahlt.

Darüber hinaus kommen im Rahmen des Programms auch Immobilienentwickler und Eigentümer von Grundstücksanteilen im Rahmen des Bauvertrags gegen Gewährung des Grundstücksanteils als Auftragnehmer in Betracht.

Informationen zu weiteren Konditionen im Rahmen des Programms erhalten Sie bei den am Programm beteiligten Banken.

QUELLE: AA

Nachrichten7

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