Forex-Warnung von SPK! Beschwerden nahmen zu

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Der Capital Markets Council warnte davor, dass infolge dieser Prozesse, die von Instituten durchgeführt werden, die nicht für gehebelte Prozesse zugelassen sind, die Berichte und Beschwerden über Opfer von Anlegern zugenommen haben.

Die Stellungnahme der SPK lautet wie folgt:

„In letzter Zeit werden in der Türkei ansässige Investoren von inländischen und internationalen Telefonleitungen angerufen, die hohe Renditen durch gehebelte Prozesse versprechen, die in der Öffentlichkeit als „Forex“ bekannt sind, und darum bitten, Geld auf inländische Bankkonten für die oben genannten Prozesse zu überweisen, die nicht durch Institutionen durchgeführt werden von unserem Council genehmigt.Als Ergebnis dieser Prozesse ist zu beobachten, dass die Berichte und Beschwerden, dass die Investoren schikaniert werden, zugenommen haben.

In Übereinstimmung mit der Kapitalmarktgesetzgebung können gehebelte Transaktionen (Forex) von in der Türkei ansässigen Anlegern nur durch von unserem Rat autorisierte Institute durchgeführt werden. Die Liste der vom Capital Markets Board zugelassenen Institute ist unter folgenden Links abrufbar:

https://spk.gov.tr/kurumlar/yatirim-kuruluslari/araci-kurumlar

https://spk.gov.tr/kurumlar/yatirim-kuruluslari/bankalar

Die Durchführung von Leveraged-Prozessen für Investoren mit Wohnsitz in der Türkei durch andere Personen als von unserem Vorstand autorisierte Institutionen stellt die Schuld einer nicht autorisierten Kapitalmarktaktivität dar. Im zweiten Absatz des 109. Artikels des Kapitalmarktgesetzes Nr. 6362 ist geregelt, dass diejenigen, die ohne Erlaubnis auf dem Kapitalmarkt tätig sind, mit einer Freiheitsstrafe von zwei bis fünf Jahren und einer Geldstrafe von fünftausend Tagen bis zehntausend Tagen belegt werden. In diesem Zusammenhang als Ergebnis der von unserem Rat durchgeführten Kontrollen; Zusätzlich zu denjenigen, die unerlaubt am Kapitalmarkt tätig sind, wird eine Ordnungswidrigkeitsanzeige gegen diejenigen erlassen, die die Ausführung des Verbrechens der unerlaubten Kapitalmarkttätigkeit erleichtern, indem sie entweder für die betreffende Tätigkeit werben/annoncieren oder indem sie die Bankkonten und/ oder Telefonleitungen des Unternehmens, zu dessen Nutzung sie berechtigt sind.

Darüber hinaus werden die erforderlichen rechtlichen Verfahren von unserem Ausschuss durchgeführt, um den Zugriff auf Websites zu verhindern, die für in der Türkei ansässige Investoren unbefugt genutzte Prozesse aufweisen.

In diesem Rahmen ist es notwendig, dass Investoren fremdfinanzierte Prozesse nur durch von unserem Rat autorisierte Institutionen durchführen, damit sie nicht Opfer werden und keinen Sanktionen unterliegen; Der Öffentlichkeit wird respektvoll mitgeteilt, dass sie den oben genannten Telefonanrufen kein Prestige verleihen und die notwendige Aufmerksamkeit und Sorgfalt zeigen sollten, um die Beschwerden in dieser Richtung über CIMER vorzubringen.

Nachrichten7

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