Zwangsgrundverordnung für den Verkauf von Tabak- und Alkoholwerken

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Die Verordnung des Ministeriums zur Änderung der Verordnung über die Methoden und Grundlagen des Verkaufs und der Aufmachung von Tabakerzeugnissen und alkoholischen Getränken wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Die Verordnung regelt den Stil und die Grundsätze aller Arten von Aktivitäten im Zusammenhang mit der Verkaufsförderung, dem Verkauf, der Präsentation und der getreuen Lieferung von Tabakerzeugnissen und alkoholischen Getränken an die Endverbraucher.

Gemäß dieser Verordnung ist bekannt, dass Verkäufer, die ihre Tätigkeit fortsetzen wollen, unabhängig vom Zeitpunkt des Eingangs der Verkaufsunterlagen oder des Verlängerungsverfahrens, das Fristverlängerungsverfahren von Anfang Januar bis Ende März durchlaufen müssen das folgende Jahr.

Gemäß dem mit der Verordnung neu in die Verordnung aufgenommenen Beschluss wird das Ministerium ermächtigt, die Übertragung zu verschieben oder bei Vorliegen zwingender Gründe eine Nachfrist für das Fristverlängerungsverfahren der Verkaufsunterlagen zu gewähren.

QUELLE: AA

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