Wie erfolgt die Schadensermittlung? Ministerium teilte den Prozess

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Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel erläuterte in der von ihm vorbereiteten öffentlichen Bekanntmachung, wie der Schadensbewertungsprozess nach den Erdbeben in Kahramanmaraş durchgeführt wurde, der 11 Provinzen abdeckte. Darüber hinaus beinhaltete die öffentlich-rechtliche Ausschreibung Bürgerinformations- und Widerspruchsverfahren zu Schadensfeststellungen.

„SCHADENSBEURTEILUNG BASIERT AUF BEOBACHTUNGSUNTERSUCHUNG ALS SEINE WELTLITERATUR“

Im informativen Bild: „Schadensbewertungsstudien basieren auf Beobachtungsanalysen wie in der gesamten Weltliteratur. Bei dieser Untersuchung werden die Schäden an den tragenden Bauteilen der Gebäude wie Stützen, Wänden, Balken und nichttragenden Bauteilen wie Trennwänden und Verkleidungen ermittelt. Gebäude werden als unbeschädigt, leicht beschädigt, mittel beschädigt, stark beschädigt, dringend abgerissen und abgerissen klassifiziert. Begriffe verwendet wurden.

„DEN SCHADENSTATUS IHRES GEBÄUDES FINDEN SIE IN E-GOVERNMENT ODER WWW.HASARTESPIT.CSB.GOV.TR“

In der Informationsanzeige war auch folgender Hinweis enthalten, dass die stark beschädigten und im Notfall abzureißenden Gebäude nicht benutzt werden sollten:
„Während unbeschädigte und leicht beschädigte Gebäude vollständig genutzt werden können, sollten detaillierte Erdbebenleistungen von mäßig beschädigten Gebäuden bewertet werden. Stark beschädigte und dringend abzureißende Gebäude dürfen nicht kontrolliert genutzt und abgerissen werden. Sie können den Schadensstatus Ihres Gebäudes von e-Government oder www.hasartespit.csb.gov.tr ​​erfahren, Sie können Ihre Anträge auf Schadensbewertung von diesen Adressen stellen, oder Sie können sich an die tragbaren Kontaktzentren in Katastrophengebieten wenden.

„WIDERSPRUCHSANTRAG WERDEN INNERHALB VON 1 MONAT BEI E-GOVERNMENT- UND ANSCHLUSSSTELLEN GESTELLT“

In dem Video wurde auch darüber informiert, dass nach Bekanntgabe der Schadensfeststellungsergebnisse bei den Quartiermeistern eine einmonatige Einspruchsfrist gilt. Es wurde darauf hingewiesen, dass Bürgerinnen und Bürger innerhalb dieser Frist Widerspruchsanträge über E-Government und Kontaktstellen stellen können und ein endgültiges Ergebnis durch Neufeststellung des Schadens gemäß den Widerspruchsanträgen erzielt wird.

Nachrichten7

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