Wie erfolgt die Schadensermittlung? Ministerium teilte den Prozess

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Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel erläuterte in der Anzeige für den öffentlichen Dienst, wie der Schadensbewertungsprozess nach den Erdbeben in Kahramanmaraş durchgeführt wurde, der 11 Provinzen abdeckte. Darüber hinaus umfasste die öffentlich-rechtliche Ausschreibung Bürgerinformations- und Widerspruchsverfahren zu Schadensfeststellungen.

„Schadensbeurteilung basiert auf Beobachtungsuntersuchungen als Weltliteratur“

Im informativen Bild: „Schadensbewertungsstudien basieren auf Beobachtungsanalysen wie in der gesamten Weltliteratur. Bei dieser Untersuchung werden die Schäden an den tragenden Bauteilen der Gebäude wie Stützen, Wänden, Balken und nichttragenden Bauteilen wie Trennwänden und Verkleidungen ermittelt. Gebäude werden als unbeschädigt, leicht beschädigt, mittel beschädigt, stark beschädigt, dringend abgerissen und abgerissen klassifiziert. Worte wurden verwendet.

„DEN SCHADENSTATUS IHRES GEBÄUDES FINDEN SIE IN E-GOVERNMENT ODER WWW.HASARTESPIT.CSB.GOV.TR“

In der Informationsanzeige war auch folgender Hinweis enthalten, dass die stark beschädigten und im Notfall abzureißenden Gebäude nicht benutzt werden sollten:
„Während unbeschädigte und leicht beschädigte Gebäude vollständig genutzt werden können, sollten detaillierte Erdbebenleistungen von mäßig beschädigten Gebäuden bewertet werden. Gebäude, die stark beschädigt sind und im Notfall abgerissen werden sollen, dürfen auf keinen Fall kontrolliert genutzt und abgerissen werden. Sie können den Schadensstatus Ihres Gebäudes von e-Government oder www.hasartespit.csb.gov.tr ​​erfahren, Sie können Ihre Anträge auf Schadensbewertung von diesen Adressen stellen, oder Sie können sich an die tragbaren Kontaktzentren in Katastrophengebieten wenden.

„Widerspruchsanträge werden innerhalb von 1 Monat nach Feststellung bei E-Government- und Haftungsämtern gestellt“

In dem Video wurde auch darüber informiert, dass nach Bekanntgabe der Schadensfeststellungsergebnisse bei den Quartiermeistern eine einmonatige Einspruchsfrist gilt. Innerhalb dieser Frist können die Bürgerinnen und Bürger Einsprüche per E-Government und bei den Anschlussstellen beantragen, ein endgültiges Ergebnis wird durch Neufeststellung des Schadens gemäß den Einspruchsanträgen erzielt.

Nachrichten7

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