Gegen Schadensgutachten im Erdbebengebiet kann innerhalb von 1 Monat Einspruch erhoben werden.

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In der Erklärung des Ministeriums: „Schadensbewertungsstudien basieren auf Beobachtungsuntersuchungen wie in der gesamten Weltliteratur. Bei dieser Untersuchung werden die Schäden, die an den tragenden Elementen der Gebäude wie Säulen, Vorhängen, Balken und nicht auftreten – tragende Elemente wie Trennwände und Verkleidungen werden ermittelt Gebäude sind unbeschädigt, leicht beschädigt, mittel beschädigt Es wird klassifiziert als beschädigt, stark beschädigt, dringend abgerissen und abgerissen.

Da unbeschädigte und leicht beschädigte Gebäude verwendet werden können, ist es notwendig, das Erdbebenverhalten von mäßig beschädigten Gebäuden detailliert zu bewerten.

SIE KÖNNEN INNERHALB VON 1 MONAT WIDERSPRUCH WERDEN

Sie können den Schadensstatus Ihres Gebäudes von e-Government oder www.hasartespit.csb.gov.tr ​​erfahren, Sie können Ihre Schadensbewertungsanträge von diesen Adressen aus stellen oder Sie können sich an die tragbaren Kontaktzentren in Katastrophengebieten wenden.

Es besteht eine 1-monatige Einspruchsfrist nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Schadensfeststellung bei den Quartiermeistern. Innerhalb dieser Frist können unsere Bürgerinnen und Bürger Widerspruchsanträge bei E-Government- und Verbindungsstellen stellen, deren Ergebnisse durch Schadensfeststellung gemäß den gestellten Widerspruchsanträgen finalisiert werden.

QUELLE: DHA

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