Wird aufgrund des Erdbebens nicht nach „No Debt“-Dokumenten fragen

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Das „Communiqué zur Änderung der allgemeinen Erklärung der Sammlung, Seriennummer: A, Zeile Nr.: 1“, das von der Präsidentschaft des Ministeriums für Finanzen und Finanzen erstellt wurde, wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Die Benachrichtigung enthält die Grundlage der Regel, dass der Begünstigte dem Finanzamt keine Schulden schuldet, bevor bestimmte Zahlungen von öffentlichen Einrichtungen und Organisationen geleistet wurden, was im Rahmen der Befugnisse umgesetzt wird, die dem Ministerium durch das Gesetz über das Inkassoverfahren übertragen wurden Öffentliche Ansprüche.

Mit der aktuellen Abrechnung werden die von den dem Finanzverwaltungs- und Revisionsgesetz unterliegenden öffentlichen Verwaltungen und den diesen Verwaltungen angeschlossenen Umlauffondsunternehmen, den Anstalten im Geltungsbereich des Vergabegesetzes und den Anstalten des öffentlichen Rechts ( mit Ausnahme von Berufsverbänden und Stiftungshochschulen), die nicht in den Anwendungsbereich dieser Gesetze fallen. Es ist geregelt, dass bei Zahlungen von TL oder mehr von den Begünstigten Dokumente eingeholt werden sollten, aus denen der Status der überfälligen Schulden hervorgeht.

Mit der vorgenommenen Änderung wurde aufgrund der Erdbeben in Kahramanmaraş vom 6. Februar eine Vereinbarung getroffen, die fraglichen Dokumente bei den Begünstigten während der von den öffentlichen Institutionen und Organisationen zu leistenden Zahlungen bis zum 31. Juli nicht einzuholen (einschließlich dieses Datums) im Rahmen des Erdbebens.

Dementsprechend werden öffentliche Einrichtungen und Organisationen, die bei ihren Zahlungen auf ein „No Debt“-Dokument achten müssen, dieses Dokument bis zum 31. Juli nicht bei ihren Zahlungen im Rahmen der Erdbeben berücksichtigen.

QUELLE: AA

Nachrichten7

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