Bilanzentlastung für vom Erdbeben betroffene Unternehmen

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Der Capital Markets Council (CMB) erklärte, dass die börsennotierten Unternehmen im Erdbebengebiet ihre Finanzberichte für 2022 bis zu der für das erste Quartal 2023 festgelegten Frist vorlegen können.

Dem Beschluss im Wochenblatt der CMB zufolge sind kapitalmarktrechtliche Unternehmen, die ihren Sitz in den Provinzen Adana, Adıyaman, Diyarbakır, Gaziantep, Hatay, Kahramanmaraş, Kilis, Malatya, Osmaniye und Şanlıurfa (Erdbebenzone) haben und später haben werden als Shake-Zone deklariert werden, unterliegen dem 31.12.. Es wurde bewertet, dass es zu Störungen bei der Veröffentlichung der Finanzberichte 2022 aufgrund von Verlusten von Arbeitskräften und finanziellen Verlusten kommen kann.

Aus diesem Grund erfolgt die Berichterstattung der Finanzberichte zum noch nicht mitgeteilten Kontenübergang 01.01.2022-31.12.2022 der Unternehmen, deren Kapitalmarktinstrumente dem Kapitalmarktrecht unterliegen und deren Kapitalmarktinstrumente es sind an einer Börse und/oder anderen organisierten Marktplätzen gehandelt, 01.01.2023-31.03.2023 Kapitalmarkt für Finanzberichte über die Übertragung von
Es wurde entschieden, dass dies bis zum letzten in der Gesetzgebung festgelegten Meldedatum erfolgen kann.

Darüber hinaus die Übermittlung der im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften nicht mitgeteilten Finanzberichte für den Zeitraum 01.01.2022-31.12.2022 der Unternehmen, deren Kapitalmarktinstrumente nicht an einer Börse abgewickelt werden und/oder sonstige organisierte Marktplätze, deren Sitz sich in der Shake Zone befindet, müssen bis zum Ende des auf die Anzeigefrist folgenden Monats der im Kapitalmarktgesetz festgelegten Endgültigkeit vorgelegt werden.

ZUSÄTZLICHE ERWEITERUNG DER MITTEL

Darüber hinaus sind die unabhängig geprüften Finanzberichte der Investmentfonds des Ausschusses (einschließlich Immobilien, Risikokapital und börsengehandelte Fonds) bezüglich der Kontoübertragung zwischen dem 01.01.2022 und dem 31.12.2022 und die Jahresberichte der Pensionsfonds zum 01.01. 2022-31.12.2022 werden auf der Public Disclosure Platform veröffentlicht. hat für die Veröffentlichung eine Nachfrist bis zum 30.04.2023 eingeräumt.

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