Spendeneinrichtung von CMB für Erdbebenopfer

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Das Capital Markets Board (CMB) hat Entscheidungen getroffen, um Unternehmen die Hilfe für Erdbebenopfer zu erleichtern. CMB ebnete den Weg für Unternehmen, die in den zuvor abgehaltenen Generalversammlungen keine Spendenentscheidung getroffen haben, Spenden zu tätigen und diese Entscheidung dann in der ersten Generalversammlung zu treffen. In der Entscheidung des CMB vom 6. Februar 2023 sind aufgrund der Erdbeben in 10 Provinzen (Kahramanmaraş, Kilis, Hatay, Osmaniye, Adıyaman, Gaziantep, Şanlıurfa, Diyarbakır, Malatya und Adana), deren Epizentrum Kahramanmaraş ist, die anderen Rechtsvorschriften erforderlich für Hilfen und Spenden für Unternehmen, die spenden wollen, bekannt, dass die folgenden Entscheidungen getroffen wurden, sofern die Vorschriften des

MUSS ÖFFENTLICH SEIN

Die Entscheidungen der SPK lauten wie folgt:

Öffentlicher Akteur, der spenden möchte, dessen Spendenbetrag jedoch nicht ausreicht und/oder nicht von den allgemeinen Gremien festgelegt wird;

1) Mit allfälligem Beschluss des Verwaltungsrates überschreitet sie die im Beschluss des Präsidiums festgelegte Grenze; Ist eine solche Grenze nicht festgelegt, kann der Verwaltungsrat Zuwendungen in der in seinem Beschluss vorgesehenen Höhe leisten.

2) Der Preis der mit Beschluss des Verwaltungsrates zu leistenden Zuwendungen und Zahlungen wird im Rahmen der Ratsordnung über die Offenlegung von besonderen Ereignissen der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

3) Der Beschluss des Verwaltungsrats wird den Aktionären auf der ersten Generalversammlung zur Genehmigung vorgelegt.

MIT AUSNAHME VON VERMITTLUNGSEINRICHTUNGEN

Andererseits beschloss CMB, die Spenden von zwischengeschalteten Institutionen aufgrund von Erdbeben bei der Berechnung der Grenze in Unterabsatz (k) des ersten Absatzes der 56. Ausgabe des Kommuniqués über die Gründungs- und Betriebsgrundlagen von nicht zu berücksichtigen Anlageinstitute, vorausgesetzt, dass andere Vorschriften in Bezug auf Wertpapierdienstleistungen und -institute vertraulich bleiben.

Wertpapieranlagetöchter, Immobilienanlagetöchter und börsennotierte Risikokapitalanlagetöchter profitieren von der Spendenflexibilität, da sie ebenfalls den Vorschriften des Vorstands für börsennotierte Unternehmen unterliegen.

Nachrichten7

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