SSI hat Prämienschulden in Erdbebengebieten aufgeschoben

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In der auf der SGK-Website veröffentlichten Mitteilung hieß es, dass für die Provinzen Adana, Adıyaman, Diyarbakır, Gaziantep, Hatay, Kahramanmaraş, Kilis, Malatya, Osmaniye und Şanlıurfa ein „Zustand höherer Gewalt“ ausgerufen wurde.

In der Stellungnahme wurde festgestellt, dass die Arbeit und Prozesse aller staatlichen Institutionen und der Chefs, Versicherten und Rechteinhaber in den von der Katastrophe betroffenen Provinzen weiterhin erleichtert werden, und es wurde festgestellt, dass Maßnahmen seitens der SGK ergriffen wurden und dass neue Maßnahmen würden im Bedarfsfall als Dissertation ergriffen.

Prämienverbindlichkeiten

Mit dem historischen Prestige des aufgetretenen Erdbebens wurden die Arbeitsstätten, die in 10 Provinzen tätig sind, und die Versicherungsnehmer, die in diesen Provinzen arbeiten oder wohnen, in das 91. Element des Gesetzes Nr.

Danach gelten alle Arten von Informationen, Dokumenten und Erklärungen (einschließlich Meldungen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten), die gemäß Gesetz Nr gesetzliche Frist.

Laufende Beitragsschulden, deren Zahlungsfrist vor dem 6. Februar abgelaufen ist, und Beitragsschulden für Januar, Februar, März, April, Mai und Juni 2023 bis zum 31. August 2023, ohne Anwendung der Verzugsstrafe und Verzugserhöhung gemäß Artikel 89 der Gesetz Nr. 5510 (einschließlich dieses Datums) wird verschoben bis

WERDEN INNERHALB DER GESETZLICHEN FRIST ALS BEZAHLT GELTEN

In der Erklärung werden die Umstrukturierungs-/Ratenzahlungsverfahren mit dem Prestige vom 6. Februar für die Orte in den Provinzen, die gemäß verschiedenen Gesetzen umstrukturiert oder verschoben wurden, und in Raten gemäß Gesetz Nr. 6183 die Zahlungsfälligkeiten der Chef, die Versicherten und die Begünstigten, die nicht in die Stornobedingung eingetreten sind, sind vom 6. Februar bis 31. Juli. Es wurde auch festgestellt, dass diejenigen, die in der Mitte der Termine auslaufen, davon ausgehen, dass sie ihre Raten innerhalb der gesetzlichen Frist bezahlt haben wenn sie ihre Raten bis zum 31. August zahlen.

In der Erklärung wurde ausgeführt, dass für die Schulden im Rahmen der Kreditaufnahme und Wiederbelebung für diejenigen, deren Zahlungsfrist zwischen dem 6. Februar und dem 31. August liegt, der 31. August als letzter Zahlungstermin gilt.

„Von denen, die zwischen dem 1. Februar und Mitte 31. August der Kontrollinspektion unterliegen, sind die Inspektionstermine auf den 31. August festgelegt.

Strukturierung/Installation von Prozessen aus institutionellen Forderungen infolge über- oder ungerechtfertigter Zahlungen und öffentlicher Schäden mit dem Prestige vom 6. Februar, laufenden Forderungen, die nicht in die Stornierungsbedingung eingetreten sind und deren Zahlungsfrist abgelaufen ist, und dem letzten Zahlungstermin der Forderungen, die dies tun werden bis zum 31. August ohne die Anwendung der Verzögerungserhöhung gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften aufgelaufen sind (einschließlich dieses Datums) werden verschoben.“

QUELLE: AA

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