Der Ausnahmezustand, der in 10 Provinzen in der Großen Nationalversammlung der Türkei ausgerufen wurde, steht im Amtsblatt!

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Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten TGNA-Entscheidung, in Übereinstimmung mit dem 119. Artikel der Verfassung und dem ersten Absatz (a) des 3. Elements des Gesetzes Nr. 2935, Adana, Adıyaman, Diyarbakır, Gaziantep, Hatay, Kahramanmaraş, Kilis, Malatya, Der Präsidialbeschluss vom 08.02.2023 mit der Nummer 6785 über die Ausrufung des Ausnahmezustands mit einer Frist von drei Monaten ab Mittwoch, den 08.02.2023, 01:00 Uhr in den Provinzen Osmaniye und Şanlıurfa, wurde genehmigt auf der 61. Sitzung der Generaldelegation der Türkischen Großen Nationalversammlung am 09.02.2023.

QUELLE: UAV

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