Verpflichtungen im Rahmen von DUY werden um 30 Tage verschoben

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Verpflichtungen im Rahmen des Strommarktes DUY im Erdbebengebiet wurden um 30 Tage verschoben.

In der Erklärung von EPİAŞ hieß es:

„Wie bekannt ist, wurden infolge des Erdbebens in Kahramanmaraş am 6. Februar 2023 die Provinzen Kahramanmaraş, Gaziantep, Kilis, Hatay, Osmaniye, Adana, Adıyaman, Diyarbakır, Şanlıurfa und Malatya nachteilig von dem Erdbeben betroffen .

Mit den Schreiben E. 630516, E. 631245 vom 06.02.2023, 08.02.2023 und nummeriert E. 630516, E. 631245 von der Regulierungsbehörde für den Energiemarkt (EMRA), juristische Personen mit Vertriebslizenzen, Versorgungsunternehmen mit Aufgaben, Unternehmen beschäftigt in der Stromerzeugung Die Verschiebung der Verpflichtungen aus der Strommarktausgleichs- und -abrechnungsverordnung (DUY) der Versorgungsunternehmen, an denen die OIZ direkte oder indirekte Partner haben und deren Sitz sich in den oben genannten Gebieten befindet, wurde angezeigt. erwähnten Provinzen.

Für 30 Tage, beginnend ab dem 6. Februar 2023, mit entsprechendem Schreiben,

Aussetzung der zu leistenden Vorauszahlungen der in den vorgenannten Bundesländern tätigen Versorgungsunternehmen mit einer Mission, der Versorgungsunternehmen, mit denen die OIZ unmittelbar oder mittelbar verbunden sind, und der Versorgungsunternehmen, deren Firmensitz sich in den vorgenannten Bundesländern befindet, bis zum Rechnungsschluss des jeweiligen Rechnungszeitraums,

Während des Verzugs von Vorauszahlungen werden dem Marktbetreiber und Marktteilnehmer keine Verzugszinsen berechnet,

Die Entsendung von juristischen Personen mit Produktionsbewilligung in den jeweiligen Bundesländern, die in Betrieb befindlichen Produktionsstätten, die zuständigen Lieferunternehmen und die Lieferunternehmen, die direkte oder indirekte Partner der OIZ sind und deren Firmensitz sich in den oben genannten Ländern befindet Provinzen, bei den im Rahmen von DUY durchgeführten Ausgleichsrechnungen werden die entsprechenden Messwerte berechnet Bewertung über den Markträumungspreis für Abrechnungszeiträume,

Nichtumsetzung der Versäumnisentscheidungen in den einschlägigen Rechtsvorschriften in Ermangelung der Garantien, zu deren Vorlage die Marktteilnehmer verpflichtet sind, im Rahmen der Methoden und Grundlagen zur Bestimmung und Anwendung des DUY- und ressourcenbasierten Stützungspreises,

Nichtumsetzung der im Verfahren für unerwiderte Marktprozesse festgelegten Vorsorgeentscheidungen für die vorgenannten Marktteilnehmer,

Für die in den genannten Bundesländern betriebenen Produktionsstätten sind die bei der Berechnung der Abweichungsbeträge vom Produktionsprogramm (KÜPST) gemäß der 110. Position der DUY verwendeten Maßnahmen der Abweichung von der erwarteten Abrechnungsperiode Produktionsmaß (KÜPSM) zu berücksichtigen als „0“ (Null) berücksichtigen,

Bei Bedarf wird angekündigt, dass die Prozesse des Day-Ahead-Marktes überarbeitet und den relevanten Marktteilnehmern bekannt gegeben werden.

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