Die für EYT erforderliche Prämie liegt zwischen 5.000 und 5.000 975 Tagen.

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Mit dem Vorschlag wird die Altersregel für EJT-Mitglieder abgeschafft, während sich die Anzahl der für den Ruhestand erforderlichen Prämientage von 5.000 auf 5.000 975 Tage ändert. Dem Vorschlag zufolge profitieren nur EJT-Mitglieder, nicht alle Rentner, von einem 5-Punkte-Rabatt. Dazu ist eine Wiederaufnahme der Arbeit innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich. Wenn er eine Stelle an einem anderen Arbeitsplatz bekommt, kann er nicht von dem 5-Punkte-Rabatt profitieren.

ES WIRD ALLMÄHLICH ERHÖHEN

Dem Vorschlag zufolge können EJT-Mitglieder, wenn sie SSK-Mitglieder sind, gemäß Unterabsatz B des ersten Absatzes des unterbrochenen 81. Artikels des Gesetzes Nr. 506 in den Ruhestand treten. Dementsprechend können diejenigen, die bis zum 24. November 1980 für Männer versichert waren, mit 5.000 Tagen in Rente gehen. Bei Frauen können diejenigen, die bis zum 24. Mai 1985 eingetreten sind, mit 5.000 Tagen in Rente gehen. Die Anzahl der Tage wird schrittweise erhöht.

Beispielsweise kann ein männlicher Arbeitnehmer, der Mitte 24. Mai 1991 bis 23. November 1992 versichert war, mit 5.600 Tagen in Rente gehen.

Für Frauen, die zwischen dem 24. Mai 1992 und dem 23. Mai 1993 versichert sind, können sie mit 5.600 Tagen in Rente gehen.

Ein männlicher Arbeitnehmer, der zwischen dem 24. Mai 1997 und dem 23. November 1998 versichert ist, kann mit 5.000 900 Tagen in den Ruhestand treten, und eine weibliche Arbeitnehmerin, die zwischen dem 24. Mai 1996 und dem 23. Mai 1997 versichert ist mit 5.000 900 Tagen in Rente gehen können. Ein männlicher Arbeitnehmer, der zwischen dem 24. November 1998 und dem 8. September 1999 versichert war, kann mit 5.000 975 Tagen in den Ruhestand treten, und eine Arbeitnehmerin, die zwischen dem 24. Mai 1997 und dem 23. Mai 1998 versichert ist, kann mit in den Ruhestand treten 5.000 975 Tage. Die Anwendung des Gesetzes beginnt, wenn das Gesetz im Amtsblatt veröffentlicht wird und in Kraft tritt.

SONDERVEREINBARUNG FÜR EYT

Für diejenigen, die im Ruhestand weiterarbeiten, wird eine Sonderregelung nur für EJT-Mitglieder getroffen. Demnach zahlt der Arbeitgeber 5 Punkte weniger Sozialversicherungs-Grundbeitrag, wenn diejenigen, die vor diesem Datum, einschließlich des 8. September 1999, als versichert galten, ihren Arbeitsplatz aufgrund von Pensionierung gekündigt haben, innerhalb von 10 Tagen wieder an derselben Stelle arbeiten. Mit anderen Worten, während für einen Mitarbeiter, der normalerweise in Rente geht, 32 Prozent Prämie gezahlt werden, werden für einen Mitarbeiter mit EYT 27 Prozent Prämie gezahlt, solange er oder sie am Arbeitsplatz bleibt. Verlässt der Versicherte diesen Arbeitsplatz, endet auch die Rabattierung.

Freiheit

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