„Datum“-Warnung von HAK an Importeure

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Nach Auskunft der HAK ist sie durch die im Amtsblatt vom 4. Juni 2022 veröffentlichte Gesetzesänderung für alle Organisationen, die Halal-Dokumente für Bau- und Dienstleistungslieferungen auf dem Inlandsmarkt ausstellen, verpflichtend geworden, u. a die importierten, die nach der einjährigen Übergangszeit von der Behörde akkreditiert werden müssen.

Die Zertifizierung von Arbeiten und Dienstleistungen, die den Verbrauchern als „Halal“ zur Verfügung gestellt werden sollen, wird auf freiwilliger Basis fortgesetzt, aber laut Gesetz müssen Organisationen, die diese Dokumente ausstellen, vom OI geprüft und akkreditiert werden, um zu bestätigen, dass sie nach internationalen Standards arbeiten.

DER VERBRAUCHER WIRD NICHT MISSBRAUCHT

Mit der Verordnung wird angestrebt, dass die „Halal“-Etiketten, die Verbraucher auf den Werken sehen, auf die sie in den Marktregalen zugreifen, von kompetenten, unparteiischen und geprüften Organisationen reguliert werden und verhindert wird, dass Verbraucher über diese Produkte irregeführt werden.

Das ganze Jahr 2022 über kam die HAK mit Konformitätsbewertungsstellen, Universitäten, autorisierten öffentlichen Institutionen sowie den führenden Herstellern, Exporteuren und Importeuren der realen Branche zusammen und erläuterte das Gesetz. Darüber hinaus sind die größte Nichtregierungsorganisation der Abteilung wie die Union der Kammern und Warenbörsen der Türkei (TOBB), die Versammlung der türkischen Exporteure (TİM), das Komitee für Außenwirtschaftsbeziehungen (DEİK), die türkischen Molkerei-, Fleisch- und Lebensmittelindustriellen und Erzeugerverbände, Geflügelfleischindustrielle und Züchterverbände wurden kontaktiert. Der Sonderteil wurde über den Zweck der Gesetzesänderung, ihre wirksamen Einzelheiten und ihre Überlegungen für die nächste Periode informiert.

ERINNERUNG AN BESONDEREN ABSCHNITT

Als am 4. Juni, wenn die Verordnung in Kraft tritt, beeilt sich, die relevanten Interessengruppen über die Konsequenzen der Akkreditierungspflicht in der Praxis zu informieren. In diesem Zusammenhang wurde an die führenden Organisationen der Realbranche wie TOBB, TİM, DEİK und MUSIAD erinnert. In dem zu diesem Zweck an Nichtregierungsorganisationen versandten Schreiben wurde auf die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zu unternehmenden Schritte hingewiesen.

Wenn ein Halal-Zertifikat für die Werke ausgestellt wird, die in die Türkei importiert und in Umlauf gebracht werden sollen, ist es gemäß der Erinnerung sinnvoll, diese von sicheren, von der HAK akkreditierten Organisationen zu erhalten. Andernfalls können Unternehmen, die diese Werke importieren, gemäß den einschlägigen Entscheidungen und Elementen der Verordnung über kommerzielle Werbung und unlautere Geschäftspraktiken mit Verwaltungsstrafen belegt werden.

In dem Artikel wurde in dem Artikel angegeben, dass die HAK Organisationen, die nach dem Übergangsprozess Halal-Dokumente ohne Akkreditierung ausstellen, eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1 Million türkischen Lira auferlegen würde, und dass die fraglichen Dokumente gewesen sein müssen erhalten von von der HAK akkreditierten sicheren Zertifizierungsstellen mit dem Prestige vom 4. Juni, dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes.

SEMINARE WERDEN IN PROVINZEN ORGANISIERT

Andererseits organisiert die HAK in Kooperation mit TOBB Informationsseminare zum Recht und zur Halal-Zertifizierung im Wohnungseigentum von Kammern und Warenbörsen. In diesem Zusammenhang werden Seminare in Bursa, Çanakkale und Balıkesir sowie ähnliche Veranstaltungen im Februar in Istanbul, Tekirdağ und Kayseri abgehalten. Diese Seminare werden auch in anderen Bundesländern fortgesetzt.

QUELLE: AA

Nachrichten7

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