Das Gesetz über das Uludag-Gebiet ist im Amtsblatt veröffentlicht

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Mit dem Gesetz wird das Uludağ-Gebiet, das einen großen Wert in Bezug auf natürliche und touristische Vermögenswerte hat, zusammen mit Naturschutzgebieten und anderen Schutzgebieten sowie geologischen Schutzgebieten geschützt, erhalten, entwickelt, gefördert, geplant, verwaltet und überwacht und biologische Vermögenswerte, Wasser und andere Ressourcenressourcen organisiert.

Gemäß dem Gesetz ist es unerlässlich, den überwachten Zugang zum Uludağ-Gebiet und die Sicherheit des Gebiets zu gewährleisten. Die Art und Grundlage für den Transport, die Zugangskontrolle, die Gewährleistung der Standortsicherheit, die für Parks und Besucherzentren zu zahlenden Preise und die Bedingungen für die Nutzung von Uludağ werden von der Präsidentschaft des Uludağ-Standorts festgelegt.

Alle medizinischen Pläne, Projekte, Anträge, Arbeiten und Verfahren, die in Bezug auf die unbeweglichen Kultur- und Naturgüter, die im Uludağ-Gebiet geschützt werden müssen, durchgeführt werden müssen, werden in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Uludağ-Gebietsvorstands durchgeführt.

Die im Uludağ-Gebiet zu stellenden Anträge werden gemäß den aktuellen Plänen, den Erhaltungsgrundlagen für die Übergangszeit, den Nutzungsbedingungen und den Entscheidungen des Uludağ Field Board umgesetzt. Es wird der Präsidentschaft des Uludağ-Gebiets unterstehen, die Beseitigung aller Arten von oppositionellen Praktiken im Uludağ-Gebiet sicherzustellen und die Strukturen und Einrichtungen, die sich auf die gegensätzliche Praxis beziehen, abzureißen oder zu besitzen.

Kohle- und Kraftstofftanks, Industrie und ähnliche Einrichtungen werden im Uludağ-Gebiet nicht errichtet. In Gebieten, die durch die Beschlüsse des Berggesetzes vor Inkrafttreten des Gesetzes Betriebsgenehmigungen erhalten haben, können die Aktivitäten jedoch unter Wahrung der erworbenen Rechte fortgesetzt werden, sofern die vom Fachausschuss festzulegenden Kriterien eingehalten werden. Abgesehen davon werden keine Bergbauaktivitäten durchgeführt und integrierte Einrichtungen werden nicht zugelassen.

Mit Ausnahme der Gebäude und Einrichtungen, die im öffentlichen Dienst genutzt werden, öffentliche Residenzen und alle Strukturen und Einrichtungen, die vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft im Uludağ-Gebiet gebaut oder in Auftrag gegeben wurden, Immobilien im Privatbesitz des Finanzministeriums oder unter der Entscheidung und Verfügung des Bundesstaat, Orte, die als Wälder gelten und zuvor gemäß dem Gesetz über Nationalparks festgelegt und veräußert wurden. Die angekündigten Orte werden auf Anfrage der Gebietspräsidentschaft von Uludağ zugewiesen. Diese Entscheidung findet keine Anwendung auf Immobilien, die allgemeinen Strafverfolgungsbehörden zugeteilt oder in Gebrauch sind.

Verkauf, Tausch, Leasing, Betrieb, Betrieb, Vorabgenehmigung und Errichtung von Dienstbarkeit an Immobilien in Privatbesitz des Finanzministeriums und öffentlicher Institutionen und Organisationen im Uludag-Gebiet, Leasing, Betrieb, Betrieb der Orte unter der Entscheidung und Verfügung des Staat, Vorabgenehmigung und Die Verfahren zur Erteilung der Nutzungsgenehmigung werden durch Einholen der entsprechenden Stellungnahme der Präsidentschaft des Gebiets Uludağ durchgeführt. Das Ministerium für Kultur und Tourismus wird jedoch für die Zuweisung, Enteignung, Verpachtung, den Betrieb und den Betrieb dieser Immobilien für touristische Zwecke ermächtigt.

Es wird nicht möglich sein, Land im Uludağ-Gebiet durch Besitz, Wiederaufbau oder Wiederbelebung zu erwerben.

Spezieller Feuerlöschplan

Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft wird Unterstützung und Zusammenarbeit bei der Erhaltung und dem Schutz wilder Waldgebiete im Uludağ-Gebiet und bei der Bekämpfung von Bränden, Krankheiten und Schädlingen leisten. Für das Uludağ-Gebiet wird ein spezieller Feuerlöschplan ausgearbeitet und umgesetzt.

Die Präsidentschaft des Uludağ-Gebiets wird die Befugnis haben, die sportlichen Aktivitäten für den Tourismus und die Geschäftsaktivitäten des Gebiets, die im Uludağ-Gebiet realisiert werden sollen, durchzuführen, durchführen zu lassen, zu genehmigen und zu überwachen.

Präsident des Uludağ-Gebiets bei Bau, Bau, Betrieb, Betrieb aller Arten von Dienstleistungen und Aktivitäten, die von den Plänen und allen Arten von Infrastruktur und anderen Einrichtungen benötigt werden, die für Verteidigung, Verwaltung, Management, Werbung, Sport-, Unterhaltungs- und Erholungsdienste erforderlich sind und in der Durchführung dieser Verfahren in Abstimmung mit den zuständigen Bürgermeisterämtern genehmigt.

Unbewegliches Eigentum und alle Arten von Einrichtungen, die sich auf natürliche und juristische Personen an den Enden des Uludağ-Gebiets beziehen, können von der Uludağ-Gebietspräsidentschaft für die Realisierung der Projekte enteignet werden, die gemäß dem genehmigten Umsetzungsentwicklungsplan vorbereitet werden sollen.

Die Prozesse zur Vorbereitung, Erneuerung und Änderung von Plänen aller Art und Größenordnungen im Uludağ-Gebiet werden von der Uludağ-Gebietspräsidentschaft durchgeführt. Diese Pläne treten nach der Zustimmung des Uludag-Standortpräsidiums in Übereinstimmung mit der Zustimmung des Uludag-Standortkomitees und der Zustimmung des Ministers für Kultur und Tourismus in Kraft.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird der neue Plan nicht von anderen zuständigen Behörden genehmigt.

Strafen für diejenigen, die die Maßnahmen gegen die historische Textur nicht einhalten

Eine Verwaltungsstrafe von 50.000 bis 500.000 Lire wird verhängt, wenn gegen die Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der natürlichen Kosten des Uludag-Gebiets und seiner geologischen, geomorphologischen Beschaffenheit und seines touristischen Potenzials verstoßen wird.

Eine Verwaltungsstrafe von 10.000 Lira bis 100.000 Lira wird verhängt, wenn Sie sich den zu bestimmenden Maßnahmen in Bezug auf Probleme widersetzen, die die aktuelle Situation des Uludağ-Gebiets nicht stören und keine strukturellen Anwendungen beinhalten, oder im Falle der Durchführung sportliche Betätigung zu touristischen Zwecken ohne Erlaubnis und Organisation von Sport zu sportlichen Zwecken.

Verwaltungsstrafen, die in den relevanten Elementen des Bebauungsgesetzes festgelegt sind, werden von der Uludag-Gebietspräsidentschaft bei unkonventionellem Bau und physischen Eingriffen in die aktuellen Pläne, Übergangszeit-Verteidigungsfundamente und Nutzungsregeln verhängt.

Verwaltungsstrafen werden verdoppelt, wenn die im Forstgesetz, Umweltgesetz und Landjagdgesetz verbotenen Handlungen innerhalb des Uludag-Gebiets begangen werden; Die Strafen für diejenigen, die ohne Genehmigung forschen, graben und bohren, werden halbiert.

Die Enden des Uludag-Gebiets können durch Beschluss des Präsidenten auf Vorschlag des Ministeriums für Kultur und Tourismus unter Berücksichtigung der Kultur- und Naturschätze der Region und des touristischen Potenzials der Region und unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bundes geändert werden zuständigen Ministerien.

QUELLE: AA

Nachrichten7

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