Untersuchung von Werken, die aus drei Ländern importiert wurden

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Es wurde beschlossen, eine Untersuchung wegen der Unwirksamkeit der Maßnahmen einzuleiten, die bei der Einfuhr von „mit Polyurethan imprägnierten, beschichteten oder laminierten Stoffen – Kunstleder/andere Stoffe“ mit Ursprung in Bulgarien, Frankreich und Nordmazedonien angewandt wurden.

Das vom Handelsministerium ausgearbeitete „Kommuniqué zur Verhinderung des unlauteren Wettbewerbs bei der Einfuhr“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Dementsprechend werden bei der Einfuhr von Werken chinesischen Ursprungs Antidumpingmaßnahmen angewandt. Das Ministerium leitete von Amts wegen eine Untersuchung ein, um festzustellen, ob die bei der Einfuhr der betroffenen Waren aus China angewandte Antidumpingmaßnahme durch Einfuhren aus Bulgarien, Frankreich und Nordmazedonien außer Kraft gesetzt wurde. Die Ergebnisse wurden im Rahmen von Gesetzen, Beschlüssen und Verordnungen ausgewertet.

Als Ergebnis der durchgeführten Untersuchungen wurde beschlossen, eine Untersuchung gegen die Unwirksamkeit der Maßnahmen in Bezug auf die Einfuhr von Kunstgegenständen aus „Gewebe, Polyurethan imprägniert, verputzt, beschichtet oder laminiert – Lederimitat/andere“ mit Ursprung in Bulgarien, Frankreich und Nordafrika einzuleiten Mazedonien durch das Board for the Evaluation of Unfair Competition in Imports.

QUELLE: AA

Nachrichten7

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